Klage gegen Trumps Pläne
Zwei Arbeitnehmervertretungen verklagten unterdessen Trumps Regierung im Namen der USAID-Mitarbeiter, wie mehrere Medien übereinstimmend berichteten. Die Kläger argumentierten, dass der Personalabbau und die Kündigung internationaler Hilfsverträge verfassungswidrig seien und die Gewaltenteilung verletzten. Nur der US-Kongress könne die Entwicklungshilfebehörde auflösen. Mit der bei einem Bundesgericht in Washington eingereichten Klage wollen die Gewerkschaften die Zerschlagung von USAID und die Entlassungen stoppen, wie es weiter hieß.
Trump hatte bereits im Januar die Gelder für die Behörde während einer internen Überprüfung einfrieren lassen. Er erklärte mehrmals, USAID werde von radikalen "Wahnsinnigen" geführt, die das Geld von Steuerzahlern verschwendeten. Diese Woche kündigte die US-Regierung an, vom Wochenende an einen Großteil ihrer Mitarbeiter freizustellen. Alle direkt angestellten Mitarbeiter seien ab Freitag, 23.59 Uhr (Ortszeit Washington) beurlaubt - mit Ausnahme von Beschäftigten auf unverzichtbaren Posten und in bestimmten Programmen. Wer von Ausnahmeregelungen betroffen sei, erfahre dies einen Tag vorher, hieß es.
Mehr als 10.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Für die Behörde arbeiten rund 10.000 Menschen, zwei Drittel davon außerhalb der USA. Im vergangenen Jahr wurden rund 50 Milliarden US-Dollar (48 Mrd. Euro) in Entwicklungshilfeprojekte gesteckt. Der plötzliche Wegfall der US-Entwicklungshilfe würde schwer wiegen. Die USA gelten als das größte Geberland weltweit. Die kleine Gruppe der verbleibenden Mitarbeiter umfasst der "New York Times zufolge" Bedienstete, die auf Gesundheit und humanitäre Hilfe spezialisiert sind./nau/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.