Sixth Wave Innovations Inc.: Smarte Schutzmaske zur Früherkennung von gefährlichen Viren wie Corona! - Mögliche Goldgrube für dieses Unternehmen?!

Freitag, 15.05.2020 09:20 von EQS - Aufrufe: 908

DGAP-Media / 15.05.2020 / 09:15

Unternehmen: Sixth Wave Innovations

WKN: A2PK5X  

Smarte Schutzmaske zur Früherkennung von gefährlichen Viren wie Corona! - Mögliche Goldgrube für dieses Unternehmen?!  

Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X), unser Vorreiter im Bereich Molekulartechnologie, vermeldet heute den Start zur Entwicklung eines smarten Schutzmasken Prototyps. Diese Smarten Schutzmasken sollen es ermöglichen, gefährliche Virusstämme wie den Covid-19 verursachenden SARS-CoV-2-Virus frühzeitig zu erkennen. Hierfür hat sich das Unternehmen die Unterstützung von Neocon einem international agierenden Tier-One-Designer und Hersteller von Ausstattungskomponenten für Kraftfahrzeuge gesichert.

Sollte die Entwicklung des Prototyps von Erfolg gekrönt sein, lässt sich bereits jetzt sagen, dass Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X) hier auf einer wahren Goldgrube sitzt. Es wird immer deutlicher, dass es in Zukunft eine der wichtigsten Schutzmaßnahme sein wird, den Ausbruch eines gefährlichen Virus mit einfachen praktischen Mitteln frühzeitig erkennen und eindämmen zu können. Genau für diesen Zweck entwickelt Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X) die SmartMask.

Der Entwicklungspartner Neocon hat ein Teil seiner Produktionsanlagen auf die Herstellung von N95 Schutzmasken umgestellt. Diese Masken dienen als Grundlage für Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X) zur Entwicklung des Smartmask Prototyps. Neocon wird fertigungstechnische und technische Ressourcen zur Entwicklung von Maskenprototypen beitragen, Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollexpertise bei der Entwicklung von Prototypen und Konstruktionen bieten, bei der Materialauswahl hilfreich sein und die Fertigungsanlagen konzipieren. Neocon wird zusätzlich bei der Erlangung der Zertifizierung durch die Aufsichtsbehörden, einschließlich FDA und Health Canada, behilflich sein. Durch moderne Herstellungs- und Montagevorrichtungen können so kostengünstige, hochwertige 3-lagige Maske in Massenproduktion hergestellt werden.

Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen, die sich aufgrund der Aktualität dem Thema Covid-19 verschrieben haben, sehen wir bei Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X) gerade aufgrund der einzigartigen Technologie großes Potenzial. Ein in Massen hergestellter, günstiger und praktischer Nachweis von gefährlichen Viren mittels Schutzmaske ist bisher einmalig und dürfte sich zu einer wahren Gelddruckmaschine mit Millionenumsätzen für das Unternehmen entwickeln.

Daher besteht jetzt für Sie die Chance, noch vor der Fertigstellung des Prototyps hier dabei zu sein! Details zur Entwicklung der SmartMask und deren Vorteile

Die Entwicklung der SmartMask basiert auf den zuvor eingereichten Patenten der Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X), die eine Verwendung von molekular geprägten Polymeren zum schnellen Nachweis neu auftretender viraler Erkrankungen auf einer Vielzahl praktischere Geräte abdeckt. Vereinfacht gesagt, nutzt das Unternehmen seine Molekulartechnologie, um durch eine farbliche Änderung einen Virus bereits durch das Tragen einer Schutzmaske am Atem der jeweiligen Person erkennbar zu machen. So wird eine konventionelle 3-lagige N95 Schutzmaske durch den Einbau der patentierten AMIP Moleküle zu einem simplen und praktischen Früherkennungssystem, um eine rasche Ausbreitung gefährlicher Viren zu verhindern!

Die Erfahrung, die Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X) bereits mit der Entwicklung eines Sprengstoffdetektionstuchs gemacht hat zeigt, dass es einen hohen Grad an Empfindlichkeit (Fähigkeit, winzige Spuren von Zielsubstanzen zu erkennen) und Genauigkeit (geringe Fehlalarme und geringe falsch positive Ergebnisse) durch die molekulare Technologie gibt!

Der SmartMask Prototyp soll ein anwenderfreundliches und praktisches Alltagsgerät sein, dass ohne Schulung, Elektronik oder zusätzliche Probenentnahmegeräte verwendet werden kann. Durch eine einfache Farbänderung kann angezeigt werden, ob jemand mit einem Virus infiziert ist oder nicht. Ein deutlicher Vorteil gegenüber anderen Arten von Virus Schnelltest besteht darin, dass keinerlei Blutproben durch qualifiziertes Personal entnommen werden müssen. Auch werden diese Schnelltest häufig auf den Nachweis von Antikörpern konzipiert. Diese Antikörper sind allerdings eine Reaktion des Körpers auf ein Virus und es kann Tage oder Wochen dauern, bis sie sich im menschlichen Immunsystem entwickeln. Daher sind diese Tests für die frühe Phase einer sich ausbreitenden Virus Pandemie nicht geeignet. Die SmartMask hingegen wird das aktive Virus nachwiesen können und so einen erheblichen Vorteil bei einer Eindämmung bieten.

CEO Jon Gluckman von Sixth Wave sagte hierzu:

"Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit, um gemeinsam die SmartMaskTM und möglicherweise andere AMIP-Produkte zu entwickeln und herzustellen, die auf die weitergefassten Testanforderungen zielen, um die Sicherheit der Menschen sowie die Rückkehr zu Arbeit, Schule und sozialen Aktivitäten zu gewährleisten."

Wir dürfen also gespannt sein, wie die SmartMask den Kampf gegen gefährliche Viren verändern wird!

 

Hier zu unserem kostenlosen Newsletter anmelden - LINK  

Patent ausgeweitet - CEO im Interview zum Stand der Covid-19 Entwicklungen

Unser Technologie Dividenden Tipp Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X), welcher vor kurzem die ersten Umsätze in Millionenhöhe sowie ein Patent über einen COVID-19 Schnelltest und die Akquise eines renommierten Biotechnologieunternehmen veröffentlichte, vermeldet in seiner aktuellen News die Ausweitung seiner Patente zum schnellen Nachweis von Viren, unter anderem auch Covid-19. Ziel der geplanten Produkte ist es, innerhalb von Minuten nach dem Probenahmevorgang eine positive oder negative Infektion nachweisen zu können.

Das AMIPs-Gerätepatent zielt auf den Nachweis spezifischer Viren wie COVID-19 in menschlichen Umgebungen ab. Es bietet quasi unbegrenzte Möglichkeiten und kann bei späteren Epidemien oder Pandemien nach erfolgreicher Entwicklung und Testphase sehr schnell eingesetzt werden. Im Alltag könnte dann beispielsweise sehr schnell festgestellt werden ob sich an einem bestimmten Ort gefährliche Viren und Erreger befinden - dies wäre ein extremer Vorteil und man könnte einen möglichen Virus sehr schnell eindämmen. Mit solch einer Technologie, wäre womöglich der COVID-19 Erreger sehr schnell eindämmbar gewesen.

Die im Patent dargelegten Anwendungsmöglichkeiten bei Vorrichtungen und Geräten umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Folgendes:

1. Medizinische Diagnosesysteme, die so einfach wie Mikrotiterplatten zur Verwendung mit Sammeltupfern sein können;

2. Geräte zur kontinuierlichen Überwachung, die zur Verfolgung des Infektionsverlaufs geeignet sind;

3. Desinfektionstücher mit integrierter Virenerkennung;

4. Gesichtsmasken;

5. Alkoholtester, die auf Virusinhalte reagieren können, die aus dem Atem einer Person ausgeatmet werden; und

6. Überwachungssysteme auf das Vorhandensein von Viren in der Luft und anderen.

Das Unternehmen arbeitet auch aktiv mit mehreren strategischen Partnern zusammen, um die Produktentwicklung zu unterstützen, und hat sowohl in den USA als auch in Kanada staatliche Zuschüsse beantragt, um die Entwicklung und Zertifizierung von AMIP-Produkten zu beschleunigen.

Umfangreiches und interessantes Video-Interview mit allen Hintergrundinfos Des Weiteren möchten wir Ihnen ein interessantes Video Interview (LINK-mit deutschem Untertitel) mit CEO Jonathan Gluckman zur Verfügung stellen. Hierbei gibt der CEO einen interessanten Ausblick über die gesamten Geschäftsfelder. In der Cannabis- und Goldextraktionssparte wurden bereits große Fortschritte gemacht und die ersten Anlagen verkauft - allein aus diesem Geschäftsfeld erwartet Herr Gluckman einen Millionen Umsatz in diesem Jahr. Er bestätigte auch, dass die Milliarden Unternehmen und Branchenplayer wie Agnico Eagle (WKN 860325) und Kinross Gold (WKN A0DM94) derzeit die Technologie testen. Bei einem potenziellen Auftrag von diesen Branchengiganten würde unserer Ansicht nach einer Bewertung von mehreren 100 Mio. Dollar nichts mehr im Wege stehen.

Zu dem neuen Geschäftsfeld, um das kürzlich beantragte Patent für ein COVID-19 Schnelltestgerät, welches auch zur Früherkennung sämtlicher Virusbedrohungen dienen soll, machte er einige Interessante Statements und offenbarte viele Details. Unserer Ansicht nach, kann ein solcher Massentest per einfacher Wischtuch-Abnahme (wie beim bereits entwickelten Sprengstofftest) für die zukünftige Sicherheit und Bewegungsfreiheit eine bedeutende Rolle spielen. Im Alltag könnte dann beispielsweise sehr schnell festgestellt werden ob sich an einem bestimmten Ort gefährliche Viren und Erreger befinden - dies wäre ein extremer Vorteil und man könnte einen möglichen Virus sehr schnell eindämmen.

LINK-zum Interview mit CEO Dr. Gluckman

Ab Minute 12:33 "Wir haben uns zuvor mit der Viruserkennung in 2016 beschäftigt, als Ebola zu einer großen Sache wurde. Wir begannen mit der Entwicklung einiger Techniken, wie wir einen einfachen Test entwickeln würden. So grundlegend wie der Test, den wir für die Sprengstofferkennung entwickelten. Sie haben ein Wischtuch und wischen eine Oberfläche damit ab. Wenn Sie eine Probe von jemandem nehmen, dann überträgt sich die Probe auf das Wischtuch und es kommt zu einer einfachen kolorimetrischen Veränderung bei der Erkennung des Virus. Wir begannen dies zu erweitern und COVID kam jetzt schnell zum Vorschein. Wir begannen also mit der Entwicklung einiger Techniken für den Aufbau, was wir Rapid Response Capability nennen werden. Obwohl wir jetzt auf COVID zielen, so ist die Idee eine Zusammenstellung einer Sammlung von Viren und diese könnte alles von HIV über Corona-Virus bis zu Grippeviren und Noroviren umfassen. Dies ist eine Virenart, von der man nicht viel hört, außer der Norovirus bricht auf einem Kreuzfahrtschiff aus und jeder ist krank."

Ab Minute 14:38

"Nachdem wir dies in Polymer erreicht haben, können wir dies konzipieren und alle unsere Polymere unter Verwendung synthetischer Materialien herstellen, alle Polymersachen, die wir für unsere IXOS-Beads oder unsere Affinity-Produkte verwenden. Dies macht den Test sehr robust und langfristig, was ein Problem ist. Er verwendet aber keine zusätzlichen Reagenzien und einige von Ihnen haben in den Nachrichten gesehen, dass wir Tests haben können aber keine Reagenzien. Wir können Tupfer bekommen aber keine Tests, sowie alle diese Probleme. Wir hoffen, dass wir all das mit einem einfachen Einwegtest reduzieren können, der sofort verfügbar ist, für den keine Schulung notwendig ist, der keine großen nicht tragbaren Geräte benötigt und der schnell genug und einfach in der Anwendung ist, um dabei zu helfen, die Wirtschaft wieder auf die Beine zu bringen."

Ab Minute 15:31

"Der wesentliche Punkt ist, wie bringen wir die Leute wieder dazu, mit der U-Bahn zu fahren, wie bringen wir sie wieder auf die Kreuzfahrtschiffe, wie bringen wir sie wieder zum Fliegen. Das Problem ist, dass keine der verfügbaren Techniken uns jetzt die Fähigkeit gibt, Massentests durchzuführen, oder ein Anzeichen gibt, dass wir dann in der Lage sind, diese Dinge einzusetzen, damit wir wissen, wann sich das Virus ausbreitet, wohin es geht, oder ob die Orte sicher sind. Das ist unser Ziel mit dieser Technologie. Wir haben einige Patente für die Techniken eingereicht, die wir verwenden werden, um dies zu tun. Wir werden auch in Kürze einige zusätzliche Patente auf Geräte einreichen, die auf den Markt kommen werden. Ich würde mich freuen, mit Dir ein anderes Mal darüber zu sprechen."

 

Aktien.Diamonds ist ein Produkt der

First Marketing GmbH

Botheplatz 34/1

69126 Heidelberg

Webseite: www.aktien.diamonds

 

Rechtliche Hinweise/Disclaimer der First Marketing GmbH Diese rechtlichen Hinweise gelten für die Veröffentlichung und Tätigkeit der First Marketing GmbH. Sie sind vor dem Lesen der Veröffentlichungen zur Kenntnis zu nehmen und sind anwendbar.

1. Allgemeine Angaben Der "Aktien.Diamonds" ist eine Marke der First Marketing GmbH, Botheplatz 34/1, 69126 Heidelberg, www.first-marketing.de, ("First Marketing"). Die First Marketing kann auch unter anderen Marken Veröffentlichungen vornehmen. Die First Marketing hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher "Finanzanalysen") der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß § 34c WpHG angezeigt. Die Pflichten der First Marketing regeln sich primär nach den §§34b, 34c WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte: Die First Marketing erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die First Marketing Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein Interessenkonflikt der First Marketing. Dieser kann zunächst dadurch begründet werden, dass die First Marketing im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. First Marketing, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen.

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958:

Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen. Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse erstellende Unternehmen

* an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von mehr als 5% hält, * in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut,

* in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen hervorging, * mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der Finanzanalyse getroffen hat, * und mit diesem verbundene Unternehmen regelmäßig Aktien des analysierten Unternehmens * oder von diesen abgeleitete Derivate handeln, oder der für dieses Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen in Bezug auf das analysierte Unternehmen haben, wie z.B. die Ausübung von Mandaten beim analysierten Unternehmen.

Die First Marketing GmbH verwendet für die Beschreibung der Interessenskonflikte gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 folgende Keys:

Key 1: Das analysierte Unternehmen hat für die Erstellung dieser Studie aktiv Informationen bereitgestellt.

Key 2: Diese Studie wurde vor Verteilung dem analysierten Unternehmen zugeleitet und im Anschluss daran wurden Änderungen vorgenommen. Dem analysierten Unternehmen wurde dabei kein Research-Bericht oder -Entwurf zugeleitet, der bereits eine Anlageempfehlung oder ein Kursziel enthielt.

Key 5: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen und/oder der Ersteller dieser Studie hat Aktien des analysierten Unternehmens vor ihrem öffentlichen Angebot unentgeltlich oder zu einem unter dem angegebenen Kursziel liegenden Preis erworben.

Key 11: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen und/oder der Ersteller dieser Studie hält an dem analysierten Unternehmen eine Nettoverkauf- oder -kaufposition, die die Schwelle von 0,5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Unternehmens über- schreitet.

Übersicht über die bisherigen Anlageempfehlungen (12 Monate): Art der Analyse: Datum: Kursziel/Aktueller Kurs :

Sixth Wave Innovations Erstempfehlung 17.02.2020 EUR 2,00/EUR 0,48 3. Wesentliche Informationsquellen, Hinweis auf zugrunde gelegte Angaben und Prognosecharakter Die Publikation der First Marketing, wie etwa Aktien.Diamonds oder andere Publikationen, dienen ausschließlich zu Informationszwecken des Lesers. Bei der Erstellung der Informationen verwendet First Marketing unterschiedliche Quellen, insbesondere auch die Angaben der Unternehmen, andere öffentlich zugängliche Informationen (in- und ausländische Medien, Zeitungen, Finanzmeldungen etc.) aber auch andere Quellen. First Marketing verwendet nur Quellen, die zum Zeitpunkt der Erstellung für zuverlässig und vertrauenswürdig gehalten worden sind. First Marketing und die von ihr zur Erstellung der Publikation beschäftigten Personen verwenden größtmögliche Sorgfalt darauf, dass die verwendeten und zugrundeliegenden Angaben soweit wie möglich vollständig und sachlich zutreffend sind. Prognosen und Einschätzungen werden entsprechend gekennzeichnet und formuliert. Es wird bei Prognosen und Einschätzungen ebenfalls darauf geachtet, daß diese auf sachlichen Grundlagen beruhen und realistisch sind. Trotzdem übernimmt First Media keine Gewähr für Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit der dargestellten Sachverhalte.

4. Zusammenfassung der Bewertungsgrundlagen und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Unternehmen beruht auf der Grundlage einer quantitativen Auswertung von Unternehmensberichten und Veröffentlichungen zu dem Unternehmen sowie qualitativer Informationen, die für eine Einschätzung als relevant angesehen werden können. Hierbei werden Faktoren, wie Geschäftsprofil, Verschuldung, Kredite, Liquidität, Ertragskraft, Geschäftsmodelle, Geschäftsgang und ähnlichen Faktoren. Bei börsennotierten Unternehmen wird bei der Beurteilung auch die sogenannte technische Analyse berücksichtigt. 5. Sensitivität der Bewertungsparameter - Änderungsmöglichkeit

Die Veröffentlichungen geben nur die Einschätzung und Meinung zum Zeitpunkt der Erstellung an. Der Zeitpunkt der Erstellung wird in der Veröffentlichung angegeben. Eine Pflicht zur Aktualisierung wird nicht übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Veränderungen in den verwendeten und zugrunde gelegten Angaben, Daten und Umstände erfolgen können und solche Änderungen einen erheblichen Einfluss auf die Einschätzungen des Unternehmens und seine Besprechung haben können.

6. Bedeutung der Empfehlungen Die Aussagen und Meinungen der First Marketing in ihren Veröffentlichungen können allenfalls ein Faktor im Rahmen einer Anlageentscheidung des Lesers darstellen. Sie stellen ausdrücklich keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. Ein Interessent sollte sich auch über andere Quellen über das Unternehmen informieren. Insbesondere stellen die Veröffentlichungen keine individuelle Empfehlung in Bezug auf den Leser dar. Weder durch den Bezug der Veröffentlichungen, noch durch ausgesprochene Empfehlungen oder wiedergegebenen Meinungen soll eine Finanzdienstleistung des Lesers, insbesondere ein Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsvertrag, mit der First Marketing oder dem jeweiligen Verfasser begründet werden. Die Beurteilungen wenden sich an spekulativ eingestellte Privatanleger, aber auch institutionelle Anleger und professionelle Anleger. Leser sollten über ein entsprechendes Risikokapital und zusätzliche Vermögenswerte sowie einen Anlagehorizont von über fünf Jahren verfügen.

Im Rahmen der Veröffentlichungen bedeuten:

- Kaufen: Absolutes Aufwärtspotenzial von mehr als 10% innerhalb von sechs Monaten

- Verkaufen: Absolutes Abwärtspotenzial von mehr als 10% innerhalb von sechs Monaten

- Halten: Absolutes Potenzial zwischen -10% und +10% innerhalb von sechs Monaten

7. Risikohinweise:

- Börsenanlagen und Anlagen in Unternehmen (Aktien) sind immer spekulativ und beinhalten das Risiko des Totalverlustes.

- Dies gilt insbesondere in Bezug auf Anlagen in Unternehmen, die nicht etabliert sind und/oder klein sind und keinen etablierten Geschäftsbetrieb und Firmenvermögen haben.

- Aktienkurse können erheblich schwanken. Dies gilt insbesondere bei Aktien, die nur über eine geringe Liquidität (Marktbreite) verfügen. Hier können auch nur geringe Aufträge erheblichen Einfluß auf den Aktienkurs haben.

- Bei Aktien in engen Märkten kann es auch dazu kommen, daß dort überhaupt kein oder nur sehr geringer tatsächlicher Handel besteht und veröffentlichte Kurse nicht auf einem tatsächliche Handel beruhen, sondern nur von einem Börsenmakler gestellt worden sind.

- Ein Aktionär kann bei solchen Märkten nicht damit rechnen, daß er für seine Aktien einen Käufer überhaupt und/oder zu angemessenen Preisen findet.

- In solchen engen Märkten ist besteht eine sehr hohe Möglichkeit zur Manipulation der Kurse und der Preise in solchen Märkten kommt es oft auch zu erheblichen Preisschwankungen.

- Eine Investition in Wertpapiere mit geringer Liquidität, sowie niedriger Börsenkapitalisierung ist daher höchst spekulativ und stellt ein sehr hohes Risiko dar.

- Bei nicht börsennotierten Aktien und Papieren besteht kein geregelter Markt und ein Verkauf (oder Verkauf) ist nicht oder nur auf individueller Basis möglich.

8. Haftungsausschluss: First Marketing übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von ihr veröffentlichten Meinung und Einschätzung zu bestimmten Unternehmen. Sie schuldet auch insbesondere keinen Erfolg sofern ein Leser aufgrund einer veröffentlichten Einschätzung eine Anlageentscheidung treffen sollte. Ein Leser sollte grundsätzlich nur Risikokapital in Aktien, die durch First Marketing vorgestellt werden, investieren, also Kapital mit dem er sich bei einem negativen Verlauf einen Totalverlust leisten kann. Jegliche Haftung der First Marketing und ihrer Erfüllungsgehilfen gegenüber Lesern der Veröffentlichungen der First Marketing wird ausgeschlossen. Bei der Erstellung der Informationen verwendet First Marketing unterschiedliche Quellen, insbesondere auch die Angaben der Unternehmen, andere öffentlich zugängliche Informationen aber auch andere Quellen. Die von uns verwendeten Quellen erachten wir als zuverlässig, es kann hier aber auch zu falschen Informationen und auch unzutreffende Bewertung von Informationen oder Daten kommen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Verfügung gestellten Daten und Informationen und unsere Einschätzung und Meinung wird durch uns aber nicht garantiert oder sonst gewährleistet. Leser sollten daher die gemachten Informationen immer selbst bewerten und eigene Sorgfalt anwenden. Sie sollten auch weitere Quellen und Berater benutzen. Alle Veröffentlichung von First Marketing sind Meinungen und Beurteilungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie können ohne weitere Ankündigung geändert werden und müssen nicht unbedingt in zukünftigen Publikationen oder anderswo nachgedruckt werden.

9. Verantwortlichkeit nach TeleMedienGesetz (TMG) Wir sind nach § 7 Abs.1 TMG nur für eigene Inhalte auf unseren Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Wir sind nach §§ 8 bis 10 TMG aber nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

10. Haftung für Links Soweit unser Links zu externen Webseiten Dritter enthält, weisen wir darauf hin, daß wir auf deren Inhalte keinen Einfluss haben. Wir übernehmen für diese fremden Inhalte daher auch keine Gewähr. Für die Inhalte solcher verlinkten Seiten ist nur der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich. Vor einer Aufnahme einer Verlinkung werden die verlinkten Seiten im Hinblick auf mögliche Rechtsverletzung durchgesehen. Zu diesem Zeitpunkt waren rechtswidrige Inhalte dort nicht ersichtlich. Wir führen aber ohne konkrete Anhaltspunkt keine fortwährende Kontrolle solcher Seiten durch. Im Falle des Vorliegens und Bekanntwerdens von Rechtsverletzungen werden solche Links entfernt.

11. Hinweis auf Gebietsausschluss: Die Veröffentlichungen der First Marketing sind nicht an Personen aus oder mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan gerichtet und dürfen auch nicht an diese weitergegeben werden.

NanoRepro (WKN657710), Alpha Pro Tech (WKN 907487), BioNTech SE ADR (WKN A2PSR2), Regeneron Pharmaceuticals (WKN 881535), Abbott Laboratories (WKN 850103), QUESTCAP INC (WKN A2PSZV), Heidelberg Pharma (WKN A11QW), Revive Therapeutics (WKN A2AP4F), InflaRx (WKN A2H7A5), Phio Pharmaceuticals (WKN A2PYB0), Epigenomics (WKN A11QW5), CytoDyn (WKN A0YHA5), Bellerophon Therapeutics (WKN A2PZZR), Novavax (WKN A2PKMZ), ADMA Biologics (WKN A12FAG), Teladoc (WKN A14VPK), InnoCan Pharma (WKN A2PSPW), Gilead Sciences (WKN 885823), MorphoSys (WKN 663200), Drägerwerk (WKN 555063), Clorox (WKN 856678), Inovio Pharmaceuticals (WKN A115GK), Moderna Inc (WKN A2N9D9), Teladoc (WKN A14VPK), Relay Medical (WKN A2JQR0), New Wave Holdings (WKN A2P4DW), Moderna Inc (WKN A2N9D9), Teladoc (WKN A14VPK), Datametrix AI (WKN A2DYN5), Wpd Pharmaceuticals (WKN A2PX9R), Aytu Biosience (WKN A2NB178),

Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: Sixth Wave Innovations Inc. Schlagwort(e): Finanzen

15.05.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sixth Wave Innovations Inc.
Suite 830-1100 Melville Street
V6E 4A6 Vancouver
Kanada
Telefon: +1 604 562 6915
ISIN: CA83011Y1088
WKN: A2PK5X
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, München, Stuttgart; NYSE, Toronto
EQS News ID: 1046075
 
Ende der Mitteilung DGAP-Media

1046075  15.05.2020 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1046075&application_name=news&site_id=ariva
Werbung
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.




Kurse

113,38 $
-0,42%
Abbott Laboratories Chart
18,61 $
-0,21%
ADMA Biologics Chart
Agnico-Eagle Mines Ltd Chart
5,25 $
-0,57%
Alpha Pro Tech Ltd Chart
Bellerophon Therapeutics Inc Chart
120,28 $
-0,34%
BioNTech SE ADR Chart
164,90 $
+0,15%
Clorox Company Chart
0,138 $
+8,24%
CytoDyn Inc Chart
0,0058
0,00%
Datametrex AI Ltd. Realtime-Chart
Drägerwerk AG & Co. KGaA Vz Realtime-Chart
1,50
+1,35%
Epigenomics AG Chart
91,85 $
-0,57%
Gilead Sciences Inc. Chart
2,39 $
+3,46%
InflaRx NV Chart
0,134
-0,37%
InnoCan Pharma Corp Realtime-Chart
Inovio Pharmaceuticals Chart
9,77 $
-2,79%
Kinross Gold Corp Chart
0,0055 $
-17,9%
Medivolve Chart
41,83 $
-2,36%
Moderna Inc Chart
-  
0,00%
MorphoSys AG Chart
0,0085
+70,0%
New Wave Holdings Chart
9,115 $
+1,05%
Novavax Inc Chart
Phio Pharmaceuticals Inc Chart
Regeneron Pharmaceuticals Inc Chart
Revive Therapeutics Ltd. Chart
0,01
0,00%
Scryb Inc Chart
Sixth Wave Innovations Chart
10,42 $
+2,16%
Teladoc Health Inc Chart
WPD Pharmaceuticals Inc Chart
Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Agnico-Eagle Mines Ltd
MJ1SW1
Ask: 1,56
Hebel: 5,11
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MJ1SW1,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.