Friedrich Merz beim EPP Kongress in München im Mai 2023
Quelle: ©European People's Party, cc-by-2.0
Google
neu
Die Newsartikel wurden besser lesbar gestaltet.
Mehr erfahren
 |  16. Januar 2025, 22:26 Aufrufe: 147

WAHL 2025: Merz verteidigt Vorstoß zum Passentzug

BERLIN (dpa-AFX) - Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat seinen Vorstoß verteidigt, eingebürgerten und dann straffällig werdenden Menschen den deutschen Pass wieder zu entziehen. Es gehe nicht um hier integrierte Menschen, betonte er in der Sendung "RTL Direkt spezial: Kandidatencheck". "Wir brauchen Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben, hier arbeiten, sich integrieren, auch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben." Es gehe um Menschen, die schwere und schwerste Straftaten begehen.

Anhören
Teilen
Feedback
Kopieren
ARIVA Newsletter

Merz lehnte erneut ein Aufweichen der Schuldenbremse ab. Diese erlaube für den Nachtragshaushalt 2024 und für den Haushalt 2025 jeweils nochmals 50 Milliarden Euro höhere Schulden. Das sei in zwei Jahren so viel wie der ganze Landeshaushalt Nordrhein-Westfalens.

"Wie weit wollen wir eigentlich das noch treiben mit den Schulden? Oder wollen wir irgendwann mal sagen, wir kommen mit dem Geld, das die Steuerzahler in Deutschland zahlen, aus", sagte der Kanzlerkandidat der Union. "Das sind jetzt 1.000 Milliarden Euro pro Jahr. Und bevor wir nicht alle Potenziale ausgeschöpft haben, wie wir mit dem Geld auskommen, bin ich nicht bereit, über noch höhere Schulden in diesem Land zu sprechen."/sk/DP/zb


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.