Ich hab da mal ne steuerliche Frage.
Ich bin gerade bei dem Versuch, den Steuersalat meiner Bank zu sichten für die Erklärung für 2009.
Bei der Bank sind positive zu versteuernde Gewinne ausgewiesen, die noch dem Halbeinkünfteverfahren, also vor 2008 gekauft, unterliegen.
Gleichzeitig ist das Abgeltungssteuerverlustverrechnungskonto negativ in 2009 und ich habe keine Bescheinigung über diese Verluste bei meiner Bank beantragt. Also in 2010 mitgenommen und inzwischen auch voll genutzt.
Ist es für das egal, wenn ich die Erklärung jetzt abgebe und die Erträge für 2009 mit meinem persönlichen Steuersatz versteuer, oder wollen die erst die Altgewinne mit dem Verrechnungstopf verrechnen. (was ja nicht mehr möglich ist, aber dem Zufluss/Abflussprinzip entsprechen würde) Stehe gerade etwas auf dem Schlauch....
gruß danke
Ich bin gerade bei dem Versuch, den Steuersalat meiner Bank zu sichten für die Erklärung für 2009.
Bei der Bank sind positive zu versteuernde Gewinne ausgewiesen, die noch dem Halbeinkünfteverfahren, also vor 2008 gekauft, unterliegen.
Gleichzeitig ist das Abgeltungssteuerverlustverrechnungskonto negativ in 2009 und ich habe keine Bescheinigung über diese Verluste bei meiner Bank beantragt. Also in 2010 mitgenommen und inzwischen auch voll genutzt.
Ist es für das egal, wenn ich die Erklärung jetzt abgebe und die Erträge für 2009 mit meinem persönlichen Steuersatz versteuer, oder wollen die erst die Altgewinne mit dem Verrechnungstopf verrechnen. (was ja nicht mehr möglich ist, aber dem Zufluss/Abflussprinzip entsprechen würde) Stehe gerade etwas auf dem Schlauch....
gruß danke