Wenn man 300€ in 1 Bitcoin getauscht hat und nun mit diesem Bitcoin einen Einkauf tätigt, so wirkt ein geldwerter Vorteil von 100€, d.h. nix Anderes, als dass es mit einem Verkauf der Bitcoins gleich käme. Insofern muss man zap mal recht geben.
Wesentlich interessanter wird die Problematik mit der Umsatzsteuer.
Verkauft ein Händler seine Ware gegen Bitcoin, so wird eine Mehrwertsteuer abgeführt.
Verkauft der Händler die Bitcoins gegen Euro, so wird laut letzter Aussage erneut eine Mehrwertsteuer fällig.
Dies ist insofern unsinnig, als dass der Händler beim Rückverkauf der Bitcoins eigentlich keinen Umsatz macht, denn letztendlich wandelt er ja lediglich den nicht in Euro gemachten Warenumsatz in Euro um.
D.h. wenn ein Händler für 1000€ Waren verkauft, hierfür Bitcoin erhält, so bleiben davon grob gerechnet 830€ + 170€, welche er ans Finanzamt als Mehrwertsteuer überweist.
Er kauft entsprechend wieder Waren für 830€ (Mehrwertsteuerfrei) ein und verkauft diese erneut füt 1000€, d.h. 830€ + 170€.
Nun ein Kauf mit Bitcoins, bei dem der Kunde 1000€ in Bitcoins überweist, der Händler 830€ in Bitcoins übrig hat.
Will er diese weiterverkaufen, so müsste er diese für 1000€ verkaufen und erneut eine Mehrwertsteuer draufschlagen.
Im Gegensatz zum Warenkauf, bei dem ein Mehrwert besteht, besteht dieser bei Bitcoin nicht, so dass eine Mehrwertsteuer per Definition unlogisch erscheint und es auch ist, sofern der Händler Bitcoins "nur" rücktauscht.
Anders sähe es aus, würde er Bitcoins minen oder von Minern erhalten und verkaufen. In diesem Falle besteht für den Händler ein Mehrwert, weil er die Coins geschöpft hat oder lassen hat. In diesem Falle wäre die Mehrwertsteuer per Definition plausibel.
Und ich denke dies ist es, worauf die Aussage auch abzielt, dass wenn ein Händler mit Bitcoins seinen Umsatz macht, dass dies dann der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer unterliegt.
Tauscht er hingegen nur Bitcoins in Euro ein, so muss er lediglich darauf achten, dass höhere oder niedrigere Rückverkaufswerte entsprechend mehrwertsteuerlich berücksichtigt werden.
Man könnte dies wiefolgt betrachten:
- Tante Erna kauft für 1000€ Waren und bezahlt mit Bitcoin.
- Der Händler liefert die Ware aus.
- Der Händler verkauft die Bitcoins im Wert von 1000€ an Onkel Michel
- Onkel Michel überweist 1000€ an den Händler
Der Händler belegt den Verkauf von Waren im Wert von 1000€ mit dem Zahlungsbeleg von Onkel Michel. Dass Onkel Michel die Ware gar nicht gekauft hat, spielt letztendlich keine Rolle, denn wenn Tante Erna eine Ware bestellt hat, steht es Onkel Michel frei, die Waren von Tante Erna zu bezahlen. Der Händler hat wenn man so will nur ein mal Ware umgesetzt.
Was würde nun passieren, wenn Onkel Michel statt 1000€ nun 1100€ überweist, weil der Wert der Coins gestiegen ist?
Dann wäre es meiner Meinung nach logisch, den Warenverkaufspreis soweit anzuheben, dass inkl. Mehrwertsteuer 1100€ herauskommen.
D.h. auf die 100€ höheren Verkaufswert (Mehrwert) würden 19€ zusätzliche Mehrwertsteuer anfallen und müssten auch als Solche ausgewiesen werden.
Was würde passieren, wenn Onkel Michel 900€ überweist?
Dann hätte der Händler 19€ zu viel Mehrwertsteuer abgeführt.
D.h. Ein Händler welcher Bitcoin akzeptiert, müsste meiner Meinung nach Warenkauf und Rücktausch aufsummieren. Liegt der Wert des Rücktauschs > Warenverkaufswert + Mehrwertsteuer, so muss er den höheren Rückverkaufswert als Warenumsatz angeben und zusätzlich Mehrwertsteuer abführern.
Liegt der Rückverkaufswert < Warenverkaufswert + Mehrwertsteuer, so muss er dies aus eigener Tasche ausgleichen.