Die Schweizer haben prinzipiell Anspruch auf Steuern von UH, weil dessen Kapitalgewinne in der Schweiz entstanden.
Diese schweizer Steuern kann UH dann in D anrechnen lassen, so dass er nicht doppelt Steuern zahlt. Allerdings: Soweit ich weiß gibt es in der Schweiz keine nennenswerten Kapitalsteuern, da sind dann die Schweizer selbst schuld wenn sie von UH nix bekommen. UH ist damit mit dem Rest, also aktuell 25%, in D steuerpflichtig.
UH ist ein Verbrecher und wurde entsprechend bestraft. Steuerhinterziehung mag in der Schweiz ein Kavaliersdelikt sein, in D nicht. Wir haben erkannt dass das asoziales Verhalten ist. Leider wird jeder Brötchendieb zur Zeit noch härter bestraft als jemand der 1 Mio hinterzieht. UH ist meiner Meinung nach viel zu milde davongekommen, bei dieser Summe wären mehrere Jahre angebrachter.