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Ich glaube da hat jemand ein Problem mit seiner Bank. Hier dürften mehrere Verstösse gegen geltendes Recht vorliegen. Zuerst :
§ 27 KStG
(3) Erbringt eine Kapitalgesellschaft für eigene Rechnung Leistungen, die nach Absatz 1 Satz 3 als Abgang auf dem steuerlichen Einlagekonto zu berücksichtigen sind, so ist sie verpflichtet, ihren Anteilseignern die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen.
Es ist klar, dass die deutsche Steuergesetzgebung recht undurchsichtig ist aber die Fähigkeit zu lesen muss man eigentlich den Banken unterstellen. Nach Abs. 3 betrifft die Dividende eine eigene Leistung der Firma, die mit der Anschaffung der Aktien nichts, aber auch gar nichts zu tun hat, denn sie tut das für (manchmal auch gegen) eigene Rechnung. Es grenzt schon an Unverschämteit, unter Anwendung von § 255 Abs. 1 letzter Satz HGB die Minderung der Anschaffungskosten entsprechend auch im Steuerrecht anzuwenden, wenn ausdrücklich die Erstattung der Beträge nicht zugunsten oder zulasten des Aktienerwerbers erfolgt sondern auf Rechnung der Firma. Diese eigene Rechnug der Firma ist Gegenstand der steuerlichen Festsetzung (Steuerbescheid) für die Firma nach der Abgabenordnung. Nach § 255 HGB sind dort alle Geschäfte bezeichnet, die für die darin bezeichneten Belange ENUMERATIV gelten. Das ist bei einem Kaufgeschäft jedoch nicht der Fiskus sondern Käufer und Verkäufer. Leistungen von Dritten (hier die Kapitalgesellschaft) sind weder ein Mangel an der Sache, und nur dieser darf abgezogen werden, noch fällt sie unter den Begriff der Anschaffung, da sie nicht vom Käufer oder Verkäufer beim Kaufgeschäft beinhaltet sind. Nach ständiger Rechtsprechung aller deutschen Gerichte ist jede Handlung ohne Rechtsgrundlage als willkürlich zu bewerten und hat ggf. auf Nachprüfung zu unterbleiben. So auch hier; jede Auffassung die Leistung nach § 27 Abs. 3 KStG irgendwie in andere Leistungen einzubringen ist nicht nur ohne Grundlage sondern auch contra legem. Die Definiton nach dem BGB von Minderung hat immer nur das Rechtsgeschäft zum Inhalt, welches gemindert werden soll. Dritten ist jedweder Einfluss auf dieses Rechtsgeschäft nicht möglich, da davon die Eigentumsgarantie sowie die Vertragsfreiheit betroffen ist. Das Rechtsgeschäft der Kapitalgesellschaft ist vom Aktienerwerb getrennt und unterliegt ja auch einer eigenen Besteuerung. Davon wird der Anteilseigner unterrichtet, denn dieses Rechtsgeschäft ist getrennt und völlig eigenständig. Anders als die Dividenden, die nicht nach § 27 KStG den Firmeneinlagen entnommen sind. Diese mindern tatsächlich den Firmenanteil und werden nicht wertneutral im KStG versteuert bzw. an den Anleger zur Versteuerung übergeben. Ich weise darauf hin, dass die Unzulänglichkeit wie sie auch hier im Forum gepostet wurde, auf einer Rechtsauffassung des Fiskus beruht, die weder eine Rechtsgrundlage hat noch höchstrichterlich bestätigt worden ist. Alle Rechtsprechung zum Thema geht immer von gesonderten Rechtsverhältnissen aus, die nur bei Vorliegen von Gesetzen auf andere Rechtsverhältnisse auch anzuwenden sind. Auch das bestätigt die Willkür.
Alles Gute
Der Chartlord
dem Stichtag. (davor war ich bei der Lufthansa). Im übrigen ist es für mich gaaaaaanz einfach. Ich halte mich an die Bank. In jedem Fall muss und wird die Bank die notwendigen Angabe(n) an das Finanzamt machen. Sollten dabei "leichte" Ungenauigkeiten auftreten halte ich mich natürlich nicht an den Fiskus sondern an meine Hausbank. Jede Angabe, die den gesetzlichen Rahmen verlässt, und das ist in den Fällen der geänderten Werte des § 27 KStG der Fall, hat die Bank mir gegenüber ggf. eine Schadenserstzpflicht. Ein Verhandeln mit der Steuerbehörde wäre völlig sinnlos, da die Steuererklärung nicht durch den Steuerpflichtigen selbst vorgenommen wird. Es sei denn, er verwaltet sein Depot selbst. Die Verlautbarung meiner Bank hinsichtlich der erforderlichen Angaben habe ich bereits wörtlich gepostet. Das entscheidende Wort ist dabei ""steuerfrei"". In der Benachrichtigung wird mit keinem Wort und durch keine Angabe auf eine Beeinflussung des Kaufpreises durch die Bank erwähnt. Ich wäre sehr verwundert, wenn meine Bank bei der jährlichen Dividende die Steuerfreibeträge übergehen würde, die im Falle einer gesamten Veräußerung anstelle des jährlichen Anfalls nur den einmaligen Betrag anrechnen würde.
Wie lächerlich die Argumente sind, erkennt man wenn man abseits des alltäglichen Handels die immernoch regulären Geschäftstätigkeiten betrachtet. Ein Erbe beispielsweise, der die Aktien als Erbanteil erhält (und nicht den Wert in Geld), hat gar keinen "Kaufpreis" abgedrückt und müsste im Falle einer Dividende den Betrag von Null auf den entsprechenden Negativwert ändern ! Damit wäre ein Erbanteil, der selbst wenn er erbschaftssteuerfrei ist, bei Eingang einer Dividende vollständig bei Verkauf nachzuversteuern. Höre ich da jemanden rufen: "Bei Erbschaften werden Anrechnungen auf die Anschaffungskosten nicht vorgenommen"? Oder man stelle sich nur vor ich schenke irgendwelchen Verwandten zum Geburtstag 4 Aktien - dito ! Noch schlimmer trifft es Firmen, die selbst Aktienanteile von anderen Firmen halten. Da wären zwar die Einkünfte nach dem EStG nicht besteuerbar, würden aber dennoch in die eigene Bilanz einfliessen und selbst nach dem KStG zu versteuern sein (durch die höhere Kapitalsumme) - und das zweimal einmal beim Eingang der Dividende und natürlich beim Verkauf. Denn egal wer Aktionär ist, die Besteuerung der Verkaufserlöse ist für alle und jeden gegeben. Ein notwendiges Gebot der Gleichbehandlung, welches bei der Nichtanrechnung hier gebrochen wäre. usw. usw. Der Willkür einer rechtsfremden Betrachtung sind keine Grenzen gesetzt. Man muss nur genügend krimminelle oh, äh Verzeihung fiskalische Energie besitzen. Ich will ja keinem Finanzbeamten (= Freibeuter der Landratten) etwas unterstellen. Schließlich sind Steuerbescheide keine Kaperbriefe !
Wie gesagt ist der Fall für mich klar.
Der Chartlord
Ich lese schon eine ganze Zeit lang mit und bin selber Aktionär der Deutschen Post AG. Ich verfolge die Beiträge (vor allem die von Chartlord ;) ) mit äußerstem Interesse.
Ich wollte meine Sicht der Dinge zum Thema "Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto" kurz darstellen.
Eigentlich ist das Prinzip doch ganz einfach:
Wenn ein Unternehmen gegründet wird, so zahlen die Anteilseigner/Gesellschafter das geforderte Kapital in die Gesellschaft ein. Ein Teil fließt dann in das Gezeichnete-/Grund- bzw. Stammkapital, und der Rest in die Kapitalrücklage. In Höhe dieser Einzahlung haben die Anteilseigner/Gesellschafter Anschaffungskosten, die sie bei einer späteren Veräußerung von dem Veräußerungspreis abziehen können (Da es ja die 1 jährige Spekulationsfrist wie schon oft beschrieben nicht mehr gibt). Da dieses Kapital aber schon einmal von den Anteilseignern/Gesellschaftern versteuert wurde, ist es nur gerecht, dass eine spätere Ausschüttung aus dieser Kapitalrücklage steuerfrei bleibt. Da die Einzahlung dieses Kapitals jedoch die Anschaffungskosten der Beteiligung erhöht hat, müssen bei einer Ausschüttung aus der Kapitalrücklage logischerweise die Anschaffungskosten um diesen Betrag reduziert werden. Da die Ausschüttung bei der Deutschen Post aus dieser Kapitalrücklage erfolgt (so wie auch bei der Deutschen Telekom) bleibt die Dividende steuerfrei. Der jährlich zur Verfügung stehende Sparerpauschbetrag (801€ bei getrennter Veranlagung und 1602€ bei Zusammenveranlagung; vgl. §20 Abs.9 EStG) wird durch die Ausschüttung nicht gemindert. Die Kürzung der Anschaffungskosten durch die Bank um die Dividende ist somit meines Erachtens zutreffend.
Gruß
Micha
War die Frage schon geklärt was passiert, wenn man sich nach Abzug der Divi vom Einstandskurs dann gen 0 nähert?
So lautet die Überschrift des § 255 HGB. Absatz 1 Satz 3 lautet " Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen." Es ist typisch für Finanzbeamte, die nicht die notwendigen Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts kennen, diese wild und kommentarlos ins Steuerrecht zu übertragen, auch wenn der Wille des Gesetzgebers ganz anders postuliert ist.
§ 441 BGB Minderung
(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.
(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.
(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.
Zum einen ist genau festgelegt, wer dieses Recht ausüben darf (der Käufer gegenüber dem Verkäufer), zum anderen wirkt dieses Recht gem. Abs. 4 auch latent nachträglich, sofern die Minderung ausgeübt worden ist. Legt nun der Fiskus Hand an das Kaufgeschäft durch Veränderung des Kaufpreises, so kann sich jeder denken was passiert, wenn sich jemand in der Rechtsordnung richtig auskennt. Das Gesetz definiert den Begriff Minderung selbst und lässt diesbezüglich keine Änderung zu. Eigentlich geschieht das auch in § 255 Abs. 4 HGB, nur hat das offensichtlich keiner gemerkt. Hier ist in Abgrenzung zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten auf einen Zeitwert abgestellt. Das entscheidende Wort lautet "beizulegende". Wie nicht von den Steuerhonks anders zu erwarten, haben sie den Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten aus dem Gesamtkontext genommen und für andere Bereiche verselbständigt. Der Sinn jedoch ist ausdrücklich im Handels- und Bilanzrecht verankert, dessen inhaltliche Angabe jedoch anders als der Kostenwert der Zeitwert ist, denn nur dieser Wert wird in der Bilanz berücksichtigt. Das gilt insbesondere dann, wenn der Zeitwert im Markt (Börse) über den Anschaffungskosten liegt. Und im letzten Absatz ist es der letzte Satz der die Willkür offenbart: "Der zuletzt nach Satz 1 oder 2 ermittelte beizulegende Zeitwert gilt als Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sinn des Satzes 3." Damit ist steuer- und bilanzrechtlich festgelegt, dass nur der Marktpreis als Zeitwert in die Bewertung einfliessen darf. Eine Minderung des Marktpreises ist nach § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB nicht mehr möglich, da der Wert vorher (Satz 2) ermittelt werden muss. Ich werde an dieser Stelle meine Postings zu diesem Thema beenden, da ich nicht nur manchmal den Eindruck habe, dass die Obrigkeitshörigkeit in einigen Teilen des Forums so weit fortgeschritten ist, dass die beabsichtigte Gehirnwäsche erfolgreich durchgeführt worden ist. Unverständliche, umständliche und undurchsichtige Steuergesetze sollen den Bürger solange verwirren, bis dieser resignierend jeder Handlungsweise der Steuerbehörde kritik- und willenlos Glauben schenkt! Das ist Absicht, denn das erinnert mich an den Ausspruch:
"Du weisst nicht, wie stark die dunkle Seite der Macht sein kann." Lord Vader
Der Chartlord
Kaum bin ich von der Mittagspause zurück, so hat Nr. 812 meinen Beitrag wunderbar bestätigt. Es ist zwar dort angegeben, dass der Autor kein Steuerbeamter ist, er hat aber dennoch nachgewiesen, dass es sich entweder um eine der tollsten Frauen der Welt handeln muss (denn nur die sind so unlogisch) oder aber es liegt eine hochgradige Befähigung zum Amt eines Augenwischers äh Steuereintreibers vor. So unzutreffend das unrichtige zu präsentieren und dafür auch noch aus der Leserschaft Anerkennung zu erhalten, schaffen nur die besten aller Steuerbeamten. In § 27 KStG ist ausschließlich das steuerliche Einlagekonto der Kapitalgesellschaft geregelt, welches nicht auf negative Beträge fallen darf. Dies als Antwort auf die Frage nach einem negativen Anschaffungspreis beim Aktienerwerb zu geben, entspricht genau der von mir bereits überschriebenen Taktik der Vorgabe einer richtigen Anwendung des Steuerrechts. Die Frage ist völlig zu recht gestellt, aber keine Sorge die dreisten Steuerbeamten werden auf sone Nebensächlichkeiten keine Rücksicht nehmen. Abzug ist Abzug, egal wie hoch, egal ob ohne Grundlage. Sollte es einem nicht passen und wird das fehlen der Gundlage festgestellt, so nimmt man sich eben eine andere Grundlage. Ehe das Überprüft ist, hat man entweder erneut eine andere Grundlage er äh gefunden, oder noch besser die Steuergesetze sind inzwischen geändert worden. Leuchtendes Beispiel für alle Anleger der Post ist genau das gleiche Verhalten im fiskalischen Sinne der EU bei der Frage der staatlichen Zuschüsse der Bundesrepublik für die Beamtenpensionen. Nur hier haben sie die Rechnung ohne die Bundesbeamten gemacht. Zum einen wurde wiederum Klage eingerecht, zum anderen der Fehler der EU ausgenutzt, die Höhe der Rückzahlung nicht selbst festzulegen. Der erneuten Klage aus dem gleichen Rechtsgrund wird wegen offensichtlicher Misachtung der Rechtsprechung des EuGH stattgegeben werden. Die geringe Höhe der abzuführenden Mittel wird die Kasse der Post bis zur Rückzahlung weniger belasten. Sollte die Höhe der EU nicht gefallen, so müsste sie vor einem deutschen Gericht klagen.
Die richtige Antwort auf die Frage, ob der Anschaffungspreis der Aktien sogar negativ werden kann, weil die ausgeschütteten Dividenden den Kaufpreis übersteigen, ist einerseits auch ein Nachweis für die Unanwendbarkeit dieser Vorstellungen, andererseits hängt es nur von dem Mass der Dreistigkeit der Steuerbeamten ab, die immer weiter abziehen, denn solange sich niemand beschwert wird das Einverständnis unterstellt. Und wenn man sich beschwert, siehe oben.
Es ist wohl schlimmer als ich dachte.
Der Chartlord
und das im wahrsten Sinne des Wortes. Hatte ich heute Vormittag und Mittag bei meinen Postings immer mindestens ein Auge auf den Ölpreis gerichtet, so bin ich jetzt am Abend schon leicht euphorisch. Meine Recherchen haben auch folgenden Beitrag an Land gezogen:
Von Benoit Faucon
"LONDON (MarketWatch) - Libyens Öl-Ausgabe wurde nun auf etwa 90% seiner Vorkriegs-Niveau zurückgekehrt, sagte, das Land der Vize-Ölminister am Dienstag.Im Gespräch mit Dow Jones, sagte Omar Shakmak Produktion von Rohöl und Kondensate hatte jetzt 1,6 Millionen Barrel pro Tag erreicht. Dies vergleicht sich auf 1,7 Millionen Barrel pro Tag vor dem Bürgerkrieg, der starke Mann Muammar al-Gaddafi gestürzt."
Noch hat der Preisrückgang die Tankstellen nicht erreicht, aber lange wird es nicht mehr dauern. Dann wird auch die Post nach und nach die Unkosten für den Treibstoff senken und das Ergebnis weiter steigern können; dem ersten Quartal lag der hohe Wucherpreis zugrunde.
Ich konnte nichts über meine Vermutung herausfinden, dass China trotz Handelsembargo grosse Mengen Rohöls nicht mehr am Weltmarkt aufkauft sondern vom Iran.
Derzeit minus 3,5% bei 87,75 $ für die WTI-Sorte. Nächste technische Marke liegt knapp über 80 $, wird auch die unterschritten, so hilft das der angeschlagenen europäischen Wirtschaft mehr als sehr viele Konjungturprogramme. Das ist ein guter Tag.
Der Chartlord
Undercover-Recherche
wirtschaft/unternehmen/...gen-paketzusteller-gls-a-836130.html
Heute größter Verlierer? Bei 13,70 € ist glaub ich ein Widerstand an dem wir wohl abgeprallt sind.
der Nahrungskette steht der Mensch - am Ende der Ertragskette die deutsche Post. Mit Abschluss der Strategie 2015 wird die Post alle Steine aus dem Weg geräumt haben, und auf solche "logistischen Werbemassnahmen" wie heute in den Nachrichten verbreitet worden ist (abgetrennter Fuß), nicht angewiesen sein. Auch wenn zwischenzeitlich mal die Luft raus ist, gibt es keinen Grund von der richtigen Anlagestrategie, der hier Investierten abzuweichen. Für Skeptiker sollte der Hinweis auf den Konsumklimaindex und die Zahlen des Einzelhandelsumsatz in Deutschland reichen, um daraus auf anhaltende Geschäfte der Post auch im Inland zu schließen.
Spieglein, Spieglein an der Wand, wer hat die meisten Päckchen im Versand ?
UPS ihr seid das grösste hier, aber über sieben Brücken bei den sieben Krücken ist die Post noch viel grösser als ihr.
aus: Märchen aus tausend und einem Chart
Der Chartlord
Heute schreiben wir einen Test. Thema : Die Unterstützung des Dax durch die 200 Tage Linie. Gerade ist der Wert von 6200 unterschritten worden. Nimmt man die Analyse des täglichen Dax-daily-videos als zutreffend für den 5817er Wert an, so habe ich die Befürchtung, dass viele Analyssten nicht zutreffend die Bewertung abgeben, dass die Krise in Spanien bereits in den Kursen enthalten ist. Ich glaube die Kapitalbeschaffung für die angeschlagene Grossbank in Spanien übersteigt bereits den Haushaltsumfang Spaniens und nur der Faktor Zeit steht noch auf der Habenseite, da das Kapital noch nicht aquiriert worden ist. Bezeichnend die Haltung der EU zur geplanten Kapitalmassnahme der spanischen Regierung. Solange die Schulden dieser spanischen Bank noch nicht fällig sind, wird die europäische Hängepartie andauern und nicht durch eine wie auch immer geartete Regierungsbildung in Griechenland beendet. Der Fokus hat sich inzwischen von den Griechen, die eh pleite sind, zu den noch nicht ganz am Boden liegenden Spaniern verschoben. Für den deutschen Aktienmarkt bedeutetdas, dass die Deutsche Bank und die Commerzbank die Abschreibungen auf Griechenland zum grössten Teil abgeschlossen haben und der kümmerliche Rest kaum ins Geweicht fällt, die spanischen Anleihen jedoch mehr und mehr Zahnschmerzen verursachen. Sobald die spanische Regierung der Bank zur Hife eilt, und am Kapitalmarkt das benötigte Geld beschafft, erfolgt eine massive Abwertung im Rating und noch deutlich steigende Zinsforderungen für Anleihen. Der Unterschied zur HRE in Deustchland ist die direkte Überführung der Schuldenhaftung durch den Staat ohne das Rating abzuwerten. Für jeden ist seit der Lehmann-Pleite deutlich erkennbar, dass der Zusammenbruch einer Bank automatisch den Zusammenbruch des Systems verhindert, weil das nach wie vor vorhandene Banking auf die verbleibenden Konkurrenten verteilt wird, und so den Ertrag dieser Firmen steigert. Das Anlagevermögen sollte in Europa im Gegensatz zu den USA hinreichend versichert sein. Meine gröste Sorge ist der spanische Stolz, durch den verhindert wird rechtzeitig und frühzeitig auf stützende Kapitalbeträge des Rettungsschirms zurück zu greifen. Jeder Tag Verzögerung bedeutet nur eine Verschlimmerung, denn die Zinslast steigt trotz der staatlichen Sparmassnahmen an und kann nur vermindert werden, wenn nicht der freie Markt angehalten wird. Auch wenn bei der Post eine deutliche Unterstützung oberhalb der 13 Euro Marke liegt, wird sich ein nach unten wegbrechender Dax in Richtung 5817 auch bei der Post bemerkbar machen. Nach dem Dividendenabschlag und der letzten Analystenkonferenz hat sich noch kein anderer Kurs unterhalb der 13er Marke ausgebildet. Meine vorsichtige Schätzung lege ich vorläufig auf 13,15 Euro minus 5% = 12,49 Euro. Von da ab rechne ich mit deutlichen Kaufabsichten unabhängig wie der Markt läuft.
Alles Gute
Der Chartlord
mein Tip:
wer bei der Post investiert ist, einfach nicht mehr auf den Kurs schauen und auf keinen Fall in Panik verkaufen!! Es läuft eine gewaltige Shortspekulation gegen die Euro-Zone und den Euro! Hat sich dadurch an den fundamentalen Aussichten der Post etwas geändert? Nein! bis auf den kleinen Aspekt: das KGV der Post wird immer billiger, die Dividendenrendite immer höher.WAs da aktuell an den Märkten abläuft hat heute ein Profitrader treffend zusammengefasst:
Hoppla, vorgestern am späten Nachmittag kam es zum Paukenschlag gegen die Eurozone. Laut der Financial Times hätte die EZB die Pläne der spanischen Regierung zur Rekapitalisierung Bankias abgelehnt. Damit nahm Risikoaversion deutlich zu. Die Aktienmärkte sanken nachhaltig. Der Euro verlor weiter an Boden und unterschritt die Marke bei 1.2500, um aktuell Tiefstkurse bei 1.2358 zu erreichen. Gestern dementierte die EZB diese Meldungen umfassend, ohne das eine tragfähige entspannende Wirkung an den Märkten erzielt wurde (/siehe Rubrik „Letzte Nachrichten“). So wie bereits im August letzten Jahres, als mit unfundierten Gerüchten gegen SocGen und BNP Paribas als auch gegen Frankreich aus London und NY Stimmung gegen die Eurozone gemacht wurde und die aktuelle Phase der Eurodefizitkrise eingeläutet wurde, ergibt sich auch jetzt erneut der fade Beigeschmack gewollter Manipulation durch unwahre Nachrichten. Diese einseitigen zu Lasten der Eurozone wirkenden Machenschaften verdienen sich den Begriff skandalös.
• Fakt ist, dass wir am Devisenmarkt mit den aggressivsten „Shortpositionen“ gegen die Eurozone konfrontiert sind.
• Fakt ist, dass zur Aufrechterhaltung dieser Positionen ein kontinuierlicher Fluss negativer Nachrichten erforderlich ist.
• Wenn diese in der Realität nicht anzufinden sind, werden diese „Nachrichten“ anscheinend „kreiert“.
Der Begriff „kreiert“ ist dabei als politisch korrekt zu klassifizieren. Fakt ist, dass dieses „kreative“ Spiel im August und auch aktuell der gezielten Falschmeldungen zur Folge hat, dass ganze Gesellschaften und Volkswirtschaften beschädigt werden. Auch werden die Reformprozesse dadurch gestört und vor allen Dingen erschwert. Ein derartiges Handeln entspricht nicht nur nicht dem „Code of Conduct“ des internationalen Handelns, sondern beinhaltet kriminelle Elemente. Die Tatsache, dass die maßgeblichen Kräfte in der Eurozone, ob in Politik, in Medien oder kontinentaleuropäischem Finanzmarkt, diese einseitige „Gestaltung“ durch Tatenlosigkeit und Ignoranz umfassend akzeptieren, sagt sehr viel aus.
jetzt warten wir doch einfach einmal ab...
die Börsen sind extrem überverkauft worden, bei den Devisen ist das noch schlimmer, die Leerverkaufswerte haben extreme Höhen erreicht gegen Euro... Jedes Spiel hat ein Ende, das jetzige ist kurz davor, 3 - 4 Wochen.. örse ist ein Nullsummenspiel, also wer verkauft, muss einen Käufer finden..Auch die bisherigen Käufer werden ihre Gewinne machen (s. Januar/Februar), Frage aus der Situation her ist nur ab wann ?
Stellen wir uns mal die ganzen Fonds /Versicherungen/Rentenkassen vor, die haben ein Aktien-/Anleihe,Immobilienvermögen, das sie auch noch bei Rückkgängen hedgen müssen (gegen USD wie Auney neulich belegte)..
Meinst ihr wirklich, dass die Ihre Papiere "verschleudern" wegen der jetzigen Marktsituation..sie haben buchmäßig "jetzt" weniger, am Ende jedoch wohl wieder mehr; denn die Absicherungen bringen nicht nur Geld, sie kosten auch Geld, das zusätzlich erwirtschaftet werden muss...
Ich werde wohl meine schon große Position noch weiter aufstocken, wenn die Post mit in den Strudel gerissen und der Kurs Richtung 12 Euro tendieren sollte, denn das Geschäft der Post ist fundamental hervorragend untermauert, Eurokrise hin oder her.....
Chartlord: Mut Freunde, Mut für unsere Aktien !
oder
...schaut auf diesen Kurs und erkennt, dass ihr diesen Kurs und diesen Chart nicht preisgeben dürft, nicht preisgeben könnt !
An dieser Stelle möchte ich den Anlegern Mut machen. Aus diesem Grund weise ich nur auf den Kurs des Rohöls. Er ist die zarte Blüte am Baume der verdorrten Wirtschaft, aus der das Kommen des erwarteten Aufschwunges hervorgehen wird. Die Post sollte dem nicht nachstehen und erwartete Kaufkurse unter 12 Euro reflektieren eine Erwartung, dass die Dax Marke von 5817 auch nicht halten wird, oder dass die Post eine starke Underperformance an den Tag legen wird. Beides wird sich kaum ereignen, denn nicht nur der sinkende Rohölpreis sondern gerade der auch sinkende Euro lässt die Vorstandsetagen der amerikanischen Konkurrenz in Panik geraten. Soweit mir bekannt ist rechnet der ganze asiatische Markt im Verkehr mit Deutschland nicht in $ sondern in € ab. Das wird die Konkurrenzfähigkeit der Post weiter verbessern.
(Für meine "analoge" Ausdrucksweise bitte ich um Nachsicht)
Ich kann halt nicht anders.
Der Chartlord
Je mehr sich der Kurs der Post der 13er Marke genähert hat, desto sprungartiger wurde zurückgekauft. Der Dax steht zur Zeit bei minus 3,2% die Post bei 2,16% damit ist für mich ein Trend erkennbar, der den Abwärtswiderstand der Post be der 13er Marke einleitet. Die fundamentale Stärke zeigt jetzt schon ihre Wirkung.
Nebenbei bemerkt achte ich bei einem Kurs von nur noch 7,85 Euro auch wieder auf die Telekom Aktie, die sich sher weit der 9% Dividendenmarke genähert hat, und für konservative Anleger mehr als nur einen Blick wert sein könnte, obwohl ich die Post noch etwas besser einschätze. Allerdings sind 9% Dividende eben nicht ganz zu verachten.
Nicht vergessen Kursgewinne werden nur aus sinkenden Kursen erzielt. Aber nicht durch Verkauf sondern durch Kauf. Und kein noch so short aufgestellter Zocker schafft es gegen langfristig orientierte Anleger einer fundamental starken Firma zu wetten, wenn die Anleger nicht verkaufen. Nur wer die Nerven verliert, verliert auch dann sein Vermögen. Wer eiskalt nachkauft, wird es vermehren.
Noch ein guter Tag
Der Chartlord
Die post hält sich wirklich ganz gut. Das könnte heute aber noch ein rabenschwarzer Freitag werden im Latehandel. Telekom hab ich auch schon ein Auge drauf, obwohl ich von dem Laden ganz und gar nicht überzeugt bin. Habe aktuell Papiere von EON, Post und CoBa. Insgesamt steht der Dax aber wohl noch zu hoch, ich würde noch abwarten.
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