in dem link sind die vorgaben für unternehmen ersichtlich die in frankfurt am open market gelistet sind - und das ist nun einmal bei fc fakt.
wo ist denn in deinem zitierten schweizerischen obligationenrecht in art. 696 festgelegt, dass bei einer nicht in der schweiz gelisteten ag das schweizerische or vollumfänglich gilt und die auflagen der börse an dem das unternehmen tatsächlich gelistet ist ausser kraft gesetzt sind?! bitte ebenfalls mit quellenangabe!
wenn dir die quelle nicht bekannt ist musst du halt noch einmal deine anwälte und den wp kontaktieren, denn meine wussten es! schweizer recht gilt bei an schweizer börsen gelisteten unternehmen....
wo ist denn in deinem zitierten schweizerischen obligationenrecht in art. 696 festgelegt, dass bei einer nicht in der schweiz gelisteten ag das schweizerische or vollumfänglich gilt und die auflagen der börse an dem das unternehmen tatsächlich gelistet ist ausser kraft gesetzt sind?! bitte ebenfalls mit quellenangabe!
wenn dir die quelle nicht bekannt ist musst du halt noch einmal deine anwälte und den wp kontaktieren, denn meine wussten es! schweizer recht gilt bei an schweizer börsen gelisteten unternehmen....
das ist wie immer nur die meinung des elbkinds und keine VERKAUFsempfehlung sowie werbung für irgendwas! "http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/a055.gif