können sicher nur von denjenigen mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden, die ihre Papiere vor 2010 von den Banken empfohlen bekommen haben und nicht auf das Risiko eines Quasi-Totalverlustes aufmerksam gemacht wurden (damals notierten die Papiere bei 105-110%). So manche einer hat diese Papiere evtl. sogar auf Kredit gekauft. Für den durchschnittlichen Ariva-User gilt das nicht. Der kaufte bei einer Direktbank ohne Beratung.
Auch den Umtausch kann man nicht gegenüber der Bank anfechten. In den AGBs steht klar, dass Wertpapiere, die ihre Wertpapiereigenschaft verloren haben (also die Altanleihen) ausgebucht werden und die Ersatzpapiere eben eingebucht werden können. Die Bank tritt nur als Dienstleister auf. Sicher kann man der Buchung widersprechen. Nur: Dann behält man wertloses Altpapier (weil GR die Altanleihen defintiv nicht bedienen wird) und bekommt keinen Neuanleihen. Das zu wollen - so dumm ist keiner. Die Klageadresse kann also nur GR sein.
Es ist für manchen bitter, aber auch heilsam sich der Tatsache zu stellen, dass es mal wieder eine Spekulation war, die schief ging. Ich zumindest habe das niemals als Wertanlage betrachtet, sondern als Spekulation auf die Rettungsmaßnahmen der EZB. Bis zuletzt vertraute ich auf die von spekulatis angesprochenen Aussagen der Troika, GR zu stützen, und GR's, die Kleinanleger zu verschonen. Es hat nicht sollen sein, shit happens. Der Verlust schmerzt, ist aber lehrsam. Hätte es funktioniert würde ich nun vermutlich darüber nachdenken, das Geld in den nächsten Junkbond zu stecken - so sind Junkbonds und Bonds überhaupt für den Rest meines Lebens gestorben. Alleine diese Erkenntnis ist mehr wert als der Verlust. Denn früher oder später wäre es schief gegangen, vermutlich mit deutlich höheren Beträgen.