04.12.2009
Die H5 B5 Media AG (WKN
555540, ISIN
DE0005555403) hat das
Insolvenzplanverfahren erfolgreich abgeschlossen. Heute wurde die
Eintragung der Fortsetzung der Gesellschaft vom Amtsgericht München
mitgeteilt. Die H5 B5 Media AG hat damit die letzte Hürde zur
Neuausrichtung der Gesellschaft genommen und wird zum Jahresanfang
2010 die beschlossene Kapitalerhöhung mit einem Volumen von bis zu
Euro 3 Mio. umsetzen.
Über das Vermögen der H5 B5 Media AG wurde am 1. September 2002 vom
Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet. Die werthaltigen
Vermögenswerte hatte der Insolvenzverwalter rasch veräußert, womit
ein Großteil der Arbeitsplätze beim Erwerber erhalten werden konnte.
Nachdem in den Folgejahren die Verwertung der übrigen
Vermögensgegenstände weiter voranschritt, fasste die Hauptversammlung
am 18. April 2008 weitgehende Beschlüsse zur Sanierung der
Gesellschaft. Nach Verhandlungen mit den Gläubigern bezüglich ihrer
Restforderungen wurde am 2. September 2008 ein Insolvenzplan mit dem
Ziel der Entschuldung und der Fortsetzung der Gesellschaft bei
Gericht eingereicht. Die Gläubiger gaben am 26. November 2008 hierfür
ihre Zustimmung.
Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts
München vom 10. Juli 2009 nach rechtskräftiger Bestätigung des
Insolvenzplans aufgehoben. Die H5 B5 Media AG ist seitdem von ihren
Altlasten aus Zeiten vor der Insolvenz entschuldet. Zur Fortsetzung
der Gesellschaft war jedoch noch ein formaler Beschluss des
Amtsgerichts München erforderlich. Dieser wurde nach umfangreicher
Dokumentation der Vergangenheit und Bestätigung durch einen
Wirtschaftsprüfer schließlich am 1. Dezember 2009 erteilt.
Der im letzten Jahr neu besetzte Aufsichtsrat und Vorstand der
Gesellschaft hat sämtliche Vorbereitungen zur Umsetzung der in 2008
beschlossenen Kapitalmaßnahmen getroffen. Voraussichtlich ab 11.
Januar 2010 werden ausschließlich den bestehenden Aktionären junge
Aktien im Verhältnis 5 : 2 zum Ausgabepreis von Euro 1,50 über ihre
jeweiligen Depotbanken zum Bezug angeboten. Das heißt für jeweils 5
alte Aktien kann ein Aktionär 2 junge Aktien durch Zuzahlung von Euro
1,50 je Aktie erwerben. Ein Bezugsrechthandel wird aus Kostengründen
nicht stattfinden, von anderen Aktionären nicht bezogene Aktien
können jedoch im Rahmen eines Überbezugs erworben werden.
Die Gesellschaft hat in den letzten Monaten eine Vielzahl von
Projekten zur Wiederaufnahme des Geschäfts geprüft. Hierunter
befanden sich beispielsweise der Kompletterwerb eines
DVD-Rechtepakets mit Oscar prämierten Filmen oder auch eine
Beteiligung an einem innovativen Musik- / Plattenlabel sowie vieles
mehr. Die Prüfungstätigkeiten und Verhandlungen werden weitergeführt,
um das bestmögliche Ergebnis für die H5 B5 Media AG (künftig
firmierend unter Omiris AG) zu erzielen.
Die Website unter den Adressen www.h5b5-ag.de und www.omiris.de wird
in den nächsten Wochen komplett erneuert. Künftig erhalten die
Aktionäre hier jeweils aktuelle Informationen über die Neuausrichtung
der Gesellschaft.
Ende der Mitteilung euro adhoc