09.03.2001
Met(a)box zu teuer
Prior Börse
Auch wenn die Aktien von Met(a)box (WKN
692120) bereits mehr als 90% an Wert eingebüßt haben, so scheint der Wert angesichts der dramatischen Ereignisse immer noch zu teuer, so die Darstellung der Prior Börse.
Im Mai 2000 habe das Unternehmen im Rahmen einer Kapitalerhöhung Aktien im Wert von mehr als 20 Mio. DM platziert. Zuvor habe Met(a)box am 11. April gemeldet, den „größten Auftrag in der Firmengeschichte“ über die Lieferung von angeblich 500.000 Set-Top-Boxen im Wert von 500 Mio. DM an Land gezogen zu haben.
Sollte sich der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft verdichten, dass die Öffentlichkeit mit dieser Meldung bewusst hinters Licht geführt wurde, könnte die Emission der neuen Aktien möglicherweise den Tatbestand des verbotenen Insiderhandels erfüllen. In diesem Fall hätte der Vorstand nämlich Aktien ausgegeben, in Kenntnis der Tatsache, dass die wirkliche Situation des Unternehmens nicht mit dem Bild in der Öffentlichkeit übereinstimmt.
Auch in weiteren fällen würde die Staatsanwaltschaft der Frage nachgehen, ob durch mögliche Scheingeschäfte Anleger über die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse getäuscht wurden.
Unabhängig von den umfangreichen Ermittlungen scheine die wirtschaftliche Situation von Met(a)box angespannt zu sein. Per 30.09. habe die Barschaft nur noch 3,2 Mio. DM betragen. Trotz der jüngsten Kapitalspritze in Höhe von angeblich 12 Mio. DM, könnte dem Unternehmen schon bald die Mittel ausgehen. Immerhin hätten die Hildesheimer in 2000 einen Verlust von 19 Mio. DM verschmerzen müssen. Das Management weigere sich hartnäckig den aktuellen Cash-Bestand zu nennen.
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Auffällig sei zudem der Bilanzposten „Vorräte“. Während im März 1999 hier lediglich 3,8 Mio. DM verbucht gewesen wären, sei der Lagerbestand per 30.09.2000 auf 31,7 Mio. DM angewachsen. Daher dränge sich die Frage nach der Werthaltigkeit dieses Aktivpostens auf. Bislang hätten die Set-Top-Boxen nämlich eher zu den Ladenhütern gezählt.
Im schlimmsten Falle könne sich der aktuelle Börsenwert von etwa 90 Mio. DM nämlich weitgehend in Luft auflösen. Sollten sich die Verdachtsmomente erhärten, dürften auch Schadensersatzforderungen geprellter Investoren nicht lange auf sich warten lassen. In Frage kommen würden möglicherweise Ansprüche auf Grundlage falscher Geschäfts- bzw. Zwischenberichte.