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Nächster Mega Inso Zock

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Dt. Beamtenvorso. kein aktueller Kurs verfügbar
 
tbhomy:

mathiasburger

 
17.03.16 21:42
Danke, kannst du bitte noch eben die Quelle für deine Aussage zur KWG-Erlaubnis posten?

Und zugleich einen Beleg für die Aussagen zur Gerichtsakte, die kaum ein Leser hier wohl einzusehen vermag?

Behauptungen sollten von allen Lesern nachvollzogen werden können in einer Diskussion.

Das mit der Fahne war von mir in Anlehnung an meine Postings #1731/#1733 so gemeint, dass ohne die Startflagge eines Hauptgläubigers nichts gehen wird. Außer der Flagge zum Abbruch des Rennens vielleicht... ;-)

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mathiasburger:

Quellen:

 
17.03.16 23:19
Quelle zu "meiner Aussage zur KWG-Erlaubnis" (habe ich eine Aussage im Sinne des Gesetzes gemacht?): Herr Deibert. Und gleich ein Hinweis: Es ist im wahren Leben etwas komplizierter, als einige Leute hier denken.

Quelle zu meiner "Aussage" zur Gerichtsakte: siehe Akte. Kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse hat. So wie ich. Man darf dort vor Ort keine Kopien machen, und Kopien vom Gericht anfertigen zu lassen ist mir zu teuer, das Ding ist DICK.
tbhomy:

Das es unkompliziert wäre...

 
22.03.16 09:15
..habe zumindest ICH nicht behauptet. Aber welche KWG-Erlaubnis meinst du?

Kannst du bitte mal den Bezug zum Thema hier herstellen, z.B. in Form eines Links auf die entsprechende Passage im Kreditwesengesetz (KWG)?

Wo steht dort, dass zu einer Aktiengesellschaft im Freiverkehr einer deutschen Börse kein Erwerbs-/Übernahmeangebot, du nanntest es "Kaufangebot", abgegeben werden darf?

Behauptungen sind bitte zu belegen. Um mehr geht es nicht. Danke.

mathiasburger:

Ach, tbhomy...

 
24.03.16 14:01
...lass es mich so auf den Punkt bringen:

Seht zu, dass Ihr Eure DVU-Aktien zügig loswerdet.

Von einem "Erwerbs-/Übernahmeangebot" war, soweit ich sehen kann, nie die Rede.
Das Konstrukt, das gebaut werden sollte, entspricht salopp gesprochen einer Bietergemeinschaft, die auf bestimmte Assets zielte, die m.E. noch in der Insolvenzmasse liegen. Nach Ansicht der BAFIN Referat Q34 erbringen die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft untereinander gegenseitig Finanzdienstleistungen gemäß §32 (1) KWG, wofür eine entsprechende Genehmigung nötig sei. Für die "Ansicht der BAFIN/ Q 34" kann ich Euch schwerlich einen Link kopieren. Das waren Monate der Darlegungen, Vorlagen, Erläuterungen, Gespräche, Weiterleitungen mangels Zuständigkeit, Urlaubsabwesenheit usw. Damit sei der wirtschaftliche Nutzen der ganzen Aktion gekippt. Die Regelungen zur Prospektpflicht waren wohl nie das Problem.

Ich habe auch nicht behauptet, dass Du behauptet hättest, es sei unkompliziert. Mein Satz war nicht auf Dich gemünzt. Hier wird von vielen Leuten vieles wild vermutet, ohne Hintergründe zu kennen.  
tbhomy:

Ach mathiasburger

 
24.03.16 15:14
Und die BAfin erteilt ausgerechnet DIR Auskunft in Sachen DVU? Wers glaubt...

Oder gibst du hier öffentlich vertrauliche Informationen Preis??  
tbhomy:

Außerdem ist es ein schlechter Rat...

 
24.03.16 15:17
...hier als anonymer User eine Verkaufsempfehlung (#1754 Satz 2) auszusprechen. Selbst falls sich die Dinge negativ für die Spekulanten entwickelten.
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#1757

mathiasburger:

tbhomy:

 
24.03.16 18:05
Wo habe ich behauptet, dass die BAFIN MIR Auskunft gegeben hätte?

Oh, meine Privat-Meinung zu DVU aus #1754 muss wie folgt ergänzt werden:

"Diese Aussage ist weder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf oder Verkauf der genannten Aktie oder Rechte, die auf dieser Aktie basieren, und stellt lediglich meine persönliche private Meinung dar. Diese Meinungsäußerung, die spätestens durch das Recht der freien Meinungsäußerung im Grundgesetz gedeckt ist, richtet sich nur an Personen, die nachweislich 18 Jahre alt waren, werden oder sind, und nicht an Anleger mit Wohnsitz in jeglicher anderer Jurisdiktion, in der solche Äußerungen nicht statthaft, nicht legal oder nicht möglich sind."

Du kannst ja bei Dr. Michael C. Frege, c/o CMS Hasche Sigle, nachfragen. Der dürfte die verbindlichste Quelle zu DVU sein.
tbhomy:

mathiasburger

 
24.03.16 20:06
Sorry, aber dein Posting #1754 liest sich so als wenn du genau wüsstest, was im Hintergrund läuft. Da wäre dann eine Quelle hilfreich gewesen.

Deine Meinung steht dir natürlich frei. Ich poste immer möglichst so, dass man erkennt, ob es sich lediglich um meine Meinung oder um nachvollziehbare Fakten handelt.



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#1761

M.Minninger:

Du hgreifst dem Thema wieder einmal

 
12.04.16 09:20
zu weit vor.

Warte doch einmal ab, oder kannst Du in die Zukunft schauen ?

Du weißt doch noch gar nicht, was hier kommen kann.

Alles nur reine Mutmaßungen deinerseits.
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#1763

tbhomy:

Minninger #1762

 
12.04.16 09:53
Das Thema in diesem Diskussions-Thread lautet "Nächster Mega Inso Zock" (siehe Threadtitel) und Dt. Beamtenvorsorge Immob. Holding AG.

Inwiefern greife ich diesen Themen zu weit vor?
tbhomy:

Help123 #1763

 
12.04.16 09:55
Bitte umgehend einen Beleg für deine Behauptung hier nachreichen. Danke.
tbhomy:

Seid ihr hier investiert ?

 
12.04.16 10:02
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#1767

tbhomy:

Genau.

 
12.04.16 10:24
Meistens stelle ich Fragen zu Sachverhalten, wie z.B. in #1760, #1761 oder auch in #1764. Das nennt man "sich informieren".

Täte ich pushen wollen, hätte ich nicht so viel Kritik an diesem Wert geübt, wie z.B. in #1701, #1733, #1745 oder frühere Kritiken.

Wer hier im Thread natürlich nicht mit liest oder sich den Tatsachen entsprechend informiert, kann sich halt kein korrektes Bild machen. Das versteht sich von selbst.



M.Minninger:

#1764

 
12.04.16 10:34
Zitat

Das Thema in diesem Diskussions-Thread lautet "Nächster Mega Inso Zock"

Frage, warum bist Du dann hier, wenn Du seit 2014 nicht mehr zockst ?

Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#1770

Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#1771

tbhomy:

#1769

 
12.04.16 10:41
Um über diese Aktie zu diskutieren. Insolvenzaktien haben meine volle Aufmerksamkeit seit September 2014. Ich vermute, ich bin nicht der Einzige, der sich für den September 2014 näher interessiert. ;-)
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#1773

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#1775

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