Schaut mal selber nach . Es tut sich zur Zeit was bei der guten alten Ceyoniq AG . Widerbelegung ?
www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/...mmung_Termine.htm
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 652/02
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35 991 eingetragenen CEYONIQ Aktiengesellschaft, Winterstr. 49, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Jürgen Brintrup, Rostocker Str. 47 a, 33647 Bielefeld und Thomas Wenzke, Asemisser Allee 35, 33818 Leopoldshöhe
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.01.2012. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstr. 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 8002 niedergelegt.
43 IN 652/02
Amtsgericht Bielefeld, 10.11.2011
www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/...mmung_Termine.htm
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 652/02
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35 991 eingetragenen CEYONIQ Aktiengesellschaft, Winterstr. 49, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Jürgen Brintrup, Rostocker Str. 47 a, 33647 Bielefeld und Thomas Wenzke, Asemisser Allee 35, 33818 Leopoldshöhe
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.01.2012. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstr. 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 8002 niedergelegt.
43 IN 652/02
Amtsgericht Bielefeld, 10.11.2011