kompetenter Kerl in den Kommentaren rum:
"Es gibt vielfältige Möglichkeiten Geldbestände in dieser Höhe,wenn denn man so will,zu überprüfen. Bei der Höhe war es geboten. Prüfungen haben sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Hier wurden anscheinend beide Augen zugedrückt um ein langjähriges Mandat nicht zu gefährden. Es liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Ernst&Young ist deshalb für die Verluste der Anleger haftbar. Davon kann sie auch die mehrseitigen Haftungsausschluss Vereinbarungen die jedem Prüfungsbericht beigefügt wird nicht befreien. Befänden wir uns im Strafrecht läge bedingter Vorsatz vor."
"ich kann mir auch nicht vorstellen,dass es intern möglich ist, Konten/Treuhandkonten in solchen Größenordnungen neu zu eröffnen ohne Gegenzeichnung/Wissen durch Andere (Vorstandskollegen, Aufsichtsraete, Protokolle, Unterschriftenbefugnisse).Compliance heisst int. Richtlinien, Geschäftsordnungen, Informationspflichten, Mehraugenprinzipien. Das zum Thema Solltransparenz."
"stelle mir die Frage, inwieweit auch Verantwortlichkeiten bei den Aufsichtsraeten, bei der BaFin und bei der DPR zu hinterfragen sind. Aus Compliancesicht und aus Controllpfichtsicht müssten fuer mich Treuhandkonten in dieser Größenordnung genehmigungspflichtig gewesen sein (Mehraugenprinzip Vorstand und Aufsichtsrat)"
"Das Haftungsthema koennten ggf. die Pruefungen bis 31.12.2018 & hier insbesondere die ordnungsgemaesse Prüfung von Banksalden (alle!),auch Treuhand(Bank-)Konten iSv IDW PS 302 n.F. sein, dies zusätzlich auch aufgrund der Wesentlichkeiten & der parallel vorhandenen Presseinformationen."
www.focus.de/finanzen/boerse/aktien/...ckert_id_12119019.html