18.05.2010 18:11
DGAP-Adhoc: Abacho Aktiengesellschaft: Kapitalerhöhung
Abacho Aktiengesellschaft: Kapitalerhöhung
Abacho Aktiengesellschaft / Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
18.05.2010 18:11
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Auf Grund der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Mai 2008 erteilten Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung (genehmigtes Kapital) der Abacho Aktiengesellschaft, Berlin, hat der Vorstand am heutigen Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 14.752.473,00 um bis zu EUR 737.623,00 auf bis zu EUR 15.490.096,00 durch Ausgabe von bis zu 737.623 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ('Neue Aktien ') zu erhöhen. Hierzu hat der Aufsichtsrat ebenfalls heute seine Zustimmung erteilt.
Die Neuen Aktien werden zu einem Betrag von EUR 2,50 je Aktie zunächst den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 20:1 zum mittelbaren Bezug angeboten. Die Neuen Aktien sind ab dem 01.01.2010 gewinnberechtigt. Den Aktionären wird das Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die Lang&Schwarz Broker GmbH, Düsseldorf, als Kreditinstitut zur Zeichnung und Übernahme der bis zu 737.623 Neuen Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie mit der Verpflichtung zugelassen wird, sie den Aktionären entsprechend dem Verhältnis ihrer Beteiligung untereinander im Verhältnis 20:1 gegen Zahlung von EUR 2,50 je Neuer Aktie ('Bezugspreis') zum Bezug anzubieten ('Bezugsangebot'). Das Kreditinstitut ist dazu verpflichtet, den Mehrerlös aus der Aktienemission an die Gesellschaft abzuführen.
Zudem wird den Aktionären ein sogenannter Überbezug angeboten, d. h. alle Aktionäre, die Bezugsrechte ausüben, können sich um den Bezug im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts nicht bezogener Stücke bewerben. Findet innerhalb des Überbezuges eine Überzeichnung der nicht bezogenen Stücke statt, werden diese den Aktionären entsprechend den Bezugsquoten aus dem gesetzlichen Bezugsrecht zugeteilt. Neue Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots und Überbezuges von den Aktionären nicht gezeichnet wurden, werden im Wege einer Privatplatzierung im Inland bei interessierten Anlegern zum Bezugspreis verwertet.
Die Bezugsfrist der Aktionäre für die Kapitalerhöhung wird zwei Wochen betragen. In dieser Zeit sind auch gewünschte Überbezüge mitzuteilen. Die weiteren Bezugsbedingungen werden im Einzelnen zeitnah im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Ein öffentliches Angebot erfolgt nicht.
Der Gesellschaft liegt die Erklärung eines Aktionärs vor, wonach dieser aus der vorgenannten Kapitalerhöhung Bezugsrechte auf Neue Aktien ausüben wird, und zwar im Gesamtwert von bis zu einer Million Euro. Dies entspricht 400.000 Neuen Aktien, mithin ca. 54 % des Platzierungsvolumens.
Die Kapitalerhöhung hat das Ziel, die Finanzen der Abacho Aktiengesellschaft zu stärken, insbesondere um ihrem Tochterunternehmen, der MY-HAMMER Aktiengesellschaft, Berlin, bei Bedarf kurzfristig zusätzliches Wachstumskapital zur Unterstützung ihrer Expansionsstrategie zur Verfügung stellen zu können. Die MY-HAMMER Aktiengesellschaft, die mit ihrem MyHammer-Marktplatz das größte Onlineportal zur Suche nach Handwerkern und Dienstleistern im deutschsprachigen Raum und in Großbritannien betreibt, baut derzeit u. a. neue Vertriebswege für die von ihr angebotenen MyHammer-Partnerpakete auf, die bei weiterhin erfolgreichem Verlauf durch zusätzliche Investitionen noch mehr intensiviert werden können.
Die Abacho Aktiengesellschaft hat mit der Abwicklung und Begleitung der Kapitalmaßnahme die Lang&Schwarz Broker GmbH, Düsseldorf, beauftragt. Zugleich wird die Lang&Schwarz Broker GmbH künftig als Designated Sponsor tätig werden, um die Liquidität der Aktien der Abacho Aktiengesellschaft weiter zu verbessern und einen laufenden Handel im elektronischen Handelssystem Xetra sicherzustellen.
www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-05/16933187…
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