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Nach meinem Verständnis müsste folgendes passieren: Wenn die beiden Hauptversammlungen beschließen, Kontron auf S+T zu verschmelzen, ist das Delisting von Kontron zwangsläufig, da die Gesellschaft untergegangen ist. Im Gegenzug müssten die Kontron-Aktionäre aber automatisch Aktien der neuen S+T erhalten. Beim Verschmelzungsbeschluss der beiden Hauptversammlungen gibt es natürlich kein Übernahmeangebot, da zwei Gesellschaften immer die Verschmelzung miteinander beschließen können. Das ist ein Vorgang bei dem beide Gesellschaften auf gleicher Augenhöhe agieren und formal etwas völlig anderes als einen Übernahme.
grüblerische Grüße
Stefan64
und Gott sei Dank sind wir nach dem 26.09.15, sonst wären hier viele Anleger massiv um ihr Geld gebracht worden.
Wie ich in einem früheren Beitrag schon einmal erwähnte, gilt:
entweder
Durchschnittskurs der letzten 6 Monate oder letzter Kaufpreis, wenn innerhalb von 6M
https://www.bafin.de/SharedDocs/...kel/2016/fa_bj_1601_delisting.html
Also noch einmal: Stücke festhalten und Tee trinken
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