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CBB Holding AG - Widerruf der Zulassung der Aktien zum Börsenhandel / Notierungseinstellung
Die Geschäftsführung der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg hat am 09.02.2012 (veröffentlicht im Kursblatt v. 09.02.2012) die Zulassung - gemäß § 39 Abs. 1, 1. Altes BörsG - der Aktien der CBB Holding AG (WKN
544400) zum Börsenhandel widerrufen. Der Widerruf wurde - so die Mitteilung - mit Ablauf des 10.02.2012 wirksam, weshalb die Notierung der Aktie mit Ablauf des 09.02.2012 eingestellt wurde.
Aufgrund des Widerrufs der Zulassung der Gesellschaft CBB Holding AG zum Börsenhandel im regulierten Markt an der Hamburger Wertpapierbörse wurde die Preisfeststellung der Aktien an der Börse Düsseldorf am 10. Februar 2012 ab 09.30 Uhr ausgesetzt und mit Ablauf des 10. Februar 2012 wurde die Notierung der Aktien ebenfalls eingestellt.
Die Börse Berlin teilte daraufhin am 10.02.2012 mit, dass in Übereinstimmung mit der Heimatbörse (Hamburg) der Handel im Freiverkehr Berlin mit Ablauf des Tages, wirksam zum 13.02.2012, eingestellt wird.
Ein Handel der Aktien ist damit vorläufig nur außerbörslich möglich.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (71 IN 45/06) vom 01.04.2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft CBB Holding AG das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist damit zwar aufgelöst (von Amts wegen eingetragen am 21.04.2006), jedoch nicht erloschen.
Anmerkung: Ein erstellter Insolvenzplan bedarf der mehrheitlichen Zustimmung durch die Gläubigerversammlung und nachfolgend der Bestätigung durch das Insolvenzgericht. Eine Hauptversammlung kann eine Fortsetzung der Gesellschaft beschließen. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Das Insolvenzgericht beschließt die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
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