Ad hoc: Stabilus S.A.: Kapitalerhöhung erfolgreich platziert

Mittwoch, 06.07.2016 09:55 von DGAP - Aufrufe: 554

Stabilus S.A. / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung 06.07.2016 09:47 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DIESE AD-HOC-MITTEILUNG BZW. DIE IN DIESER AD-HOC-MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN BESTIMMT. Stabilus S.A.: Kapitalerhöhung erfolgreich platziert Luxemburg/Koblenz, 6. Juli 2016 - Die Stabilus S.A. (Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard, ISIN LU1066226637, WKN A113Q5) hat die am 5. Juli 2016 angekündigte Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen, 3.976.744 neue Aktien (ca. 19,2% des bisherigen Grundkapitals) ausgegeben und erfolgreich bei institutionellen Investoren platziert. Der Platzierungspreis betrug 40,00 Euro je Aktie. Der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beträgt 159,1 Millionen Euro. Die neuen Aktien sind seit dem und für das am 1. Oktober 2015 begonnene Geschäftsjahr voll dividendenberechtigt. Die neuen Aktien werden voraussichtlich am 7. Juli zum Handel zugelassen und am 8. Juli 2016 in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Der Zulassung liegt ein von der Luxemburger Wertpapieraufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) am 5. Juli 2016 gebilligter und veröffentlichter Wertpapierprospekt zugrunde. Die Nettoemissionserlöse aus der Kapitalerhöhung sollen in erster Linie zur Teilfinanzierung des Erwerbs der SKF-Unternehmen ACE, Hahn Gasfedern und Fabreeka/Tech Products dienen. Darüber hinaus soll die Finanzkraft der Stabilus-Gruppe für weiteres Wachstum gestärkt werden. # Ende der Ad-hoc-Mitteilung # Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Aktien") der Stabilus S.A. (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot von Aktien der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen, und auf Basis dieser Mitteilung dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevanten Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
 
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