Ein Analyst beim Betrachten von Charts (Symbolbild).
Quelle: © NicoElNino / iStock / Getty Images Plus / Getty Images
Google
neu
Die Newsartikel wurden besser lesbar gestaltet.
Mehr erfahren
wallstreetONLINE Redaktion  |  20. Januar 2025, 12:01 Aufrufe: 116

Bank of Japan vor Zinserhöhung: Kann es dieses Mal gut ausgehen für japanische Aktien?

Die Bank of Japan (BOJ) steht kurz davor, ihren Leitzins am Freitag anzuheben – vorausgesetzt, die Amtseinführung des designierten US-Präsidenten Donald Trump sorgt nicht für Marktschocks. Die Zentralbank plant laut Reuters, die kurzfristigen Kreditkosten von derzeit 0,25 auf 0,5 Prozent zu erhöhen, was den höchsten Stand seit der globalen Finanzkrise 2008 bedeuten würde. Eine Zinserhöhung würde die Entschlossenheit der BOJ verdeutlichen, die Zinsen schrittweise auf fast 1 Prozent anzuheben. Dieses Niveau wird von Analysten als neutral für die japanische Wirtschaft angesehen – weder übermäßig stimulierend noch dämpfend. Der Schritt wird als Reaktion auf steigende Löhne und eine seit drei …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
Anhören
Teilen
Feedback
Kopieren
ARIVA Newsletter
EUR/JPY 161,9335 ¥ EUR/JPY (Euro / Japanischer Yen) Chart +0,92%
Nikkei 225 38.951,17 Nikkei 225 Chart +0,41%

Community-Beiträge zu EUR/JPY (Euro / Japanischer Yen)

aus Forum-Thread: Euro-Yen der EU-Japan Thread
Avatar des Verfassers
18.12.2015 - 11:13 Uhr
Fu Hu
Euro-Yen der EU-Japan Thread
Das war meine persönliche Meldung für den EUR/JPY long. Die ''Lockerung'' soll die nächsten Monate oder gar Jahre noch so beibehalten werden. Ob wir hier in Europa ebenfalls mitziehen werden bezweifle ich jedoch stark. Das ganze beginnt nun in den USA.EZB und JZP schauen nun zu und lernen. Wie ein Baby auch, lernen sie durch ...
Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.