Die Überprüfung der Auslandsinvestitionen soll als Grundlage für eine Entscheidung darüber dienen, ob weitere Maßnahmen auf EU- sowie nationaler Ebene erforderlich sind, teilte die Brüsseler Behörde weiter mit. Indem sichergestellt werde, dass Schlüsseltechnologien und Know-how nicht in die falschen Hände geraten, solle verhindert werden, dass Auslandsinvestitionen der EU die wirtschaftliche Sicherheit der Staatengemeinschaft beeinträchtigen.
Die Überprüfung soll 15 Monate dauern und sowohl laufende als auch vergangene Transaktionen ab dem 1. Januar 2021 abdecken. Die Länder werden aufgefordert, bis Juli einen Fortschrittsbericht und bis Ende Juni 2026 einen umfassenden Bericht über die Umsetzung der Überprüfung und etwaige festgestellte Risiken vorzulegen./rdz/DP/jha
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.