Mitwirkungspflichten und Sanktionen sollen "im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern" verschärft werden. Schneller als heute sollen Sanktionen durchgesetzt werden. Leistungen sollen vollständig entzogen werden, wenn Menschen, die arbeiten können, wiederholt zumutbare Arbeit verweigern. Geltende Schonzeiten für Vermögen sollen abgeschafft werden; die Höhe des Schonvermögens soll an die Lebensleistung gekoppelt werden.
Was sich bei den Regelsätzen ändert
Auch bei der Berechnung der Regelsätze soll sich etwas ändern. Mit der Einführung des Bürgergelds wurde ab dem 1. Januar 2023 bei der Fortschreibung der sogenannten Regelbedarfe die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt. Hier sollen wieder die alten Regeln gelten und die Regelsätze mit mehr Nachlauf an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden.
Arbeit soll sich immer lohnen
Insgesamt sollen für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung und anderen Sozialleistungen immer Anreize bestehen, ein höheres Einkommen durch Arbeit zu erzielen oder eine Arbeit neu aufzunehmen. Bisher gibt es Konstellationen, bei denen sich etwa eine Erhöhung der Arbeitszeit für Menschen im Bürgergeld nur wenig rechnet./bw/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.