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STICHWORT: Was plant Schwarz-Rot wann?

BERLIN (dpa-AFX) - In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CDU und SPD vieles vorgenommen. Manche Formulierungen sind vage. Für andere Vorhaben gibt es aber sogar konkrete Termine. Eine Auswahl aus dem schwarz-roten Kalender:

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2025

- Noch in diesem Jahr soll die regional gestartete elektronische Patientenakte stufenweise ausgerollt werden - von einer bundesweiten Testphase bis zu einer verpflichtenden Nutzung auch mit Sanktionen, wenn Praxen nicht mitmachen.

- Noch in diesem Jahr soll eine Kommission Vorschläge für eine erneute Reform des Wahlrechts für den Bundestag vorlegen.

- Noch in diesem Jahr soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände Vorschläge für eine große Pflegereform machen.

- Für die Energiewende soll ein Monitoring in Auftrag gegeben werden, mit dem bis zur Sommerpause der künftige Strombedarf sowie der Stand beim Ausbau der Stromnetze und beim Ausbau der erneuerbaren Energien überprüft werden.

- Bis Sommer sollen Nachsteuerungen bei der bereits gesetzlich gestarteten Krankenhausreform geregelt werden. Es geht um einen Umbau des Netzes.

- Im Herbst soll eine "ergebnisoffene Evaluierung" der seit 1. April 2024 geltenden Legalisierung von Cannabis für Erwachsene vorgenommen werden.

- Bis Jahresende sollen in einem "Sofortprogramm für den Bürokratierückbau" erste Verpflichtungen vor allem für kleine und mittlere Firmen wegfallen.

- Bis Jahresende soll eine Gesetzgebung zur Modernisierung der Schuldenbremse abgeschlossen sein, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung des Landes ermöglicht. Eine Kommission soll Vorschläge machen.

- Innerhalb des vierten Quartals 2025 soll eine Kommission für eine Reform des Sozialstaats Vorschläge präsentieren.

2026

- Zum 1. Januar soll die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden.

- Zum 1. Januar soll eine "Frühstart-Rente" eingeführt werden, bei der jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt bekommt.

- Zum 1. Januar soll die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert werden.

- Bis Mitte 2026 soll das Wissenschaftszeitvertragsgesetz novelliert werden, das die Bedingungen für Befristungen in Arbeitsverträgen von Forschungspersonal regelt.

- Bis spätestens 31. Juli soll das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition evaluiert werden, das Änderungen von Geschlechtseinträgen auf dem Amt erleichtert.

- Zum Wintersemester 2026/27 soll die Wohnkostenpauschale für Studierende mit BAföG auf 440 Euro pro Monat erhöht werden.

- Im Jahr 2026 soll ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde erreicht werden.

- Bis 2026 soll das Waffenrecht umfassend weiterentwickelt werden.

2027

- Ab 1. Januar soll für Geschäfte mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.

- Bis zum Frühjahr soll eine Kommission die gesundheitspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags analysieren und Vorschläge für eine finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung machen.

- Im UN-Sicherheitsrat will Deutschland 2027/28 für einen nichtständigen Sitz kandidieren.

2028

- Beginnend mit dem 1. Januar 2028 soll die Körperschaftssteuer für Unternehmen in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden./sam/DP/ngu

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