Also zunächst vielen Dank für alle Eure sehr nützlichen und tröstlichen Beiträge. Geteiltes Leid ist bekanntlich halbes Leid und geteilte Freude doppelte Freude!
Alle die immer noch das Schicksal erleiden, daß die EFSF-Bestände gesperrt sind kann ich trösten, daß meine auch immer noch gesperrt sind. Wenn ich raten müßte warum, würde ich tippen, daß der EFSF Angst davor hat, daß sich eine wahre Flut von EFSF-Papieren über den Markt ergießt, sobald die Dinger freigegeben sind, denn ich z.B. werde sicher keine 0% oder 0,4% oder 1,0% Anleihen im Depot behalten, wenn ich durch Dividenden ein Mehrfaches verdienen kann. Außerdem kann ich mir durch den Verkauf immerhin rund 40% meiner Investition zurückholen.
Die restlichen Anleihen werde ich wohl ebenfalls, ganz egal bei welchem Kurs, glatt stellen. M.E. ist das auch und gerade im Fall einer Klage erforderlich, um den Schaden der Höhe nach fixieren zu können, sonst wird einem später entgegengehalten, man hätte im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht ja schon mal die Dinger die man hatte, verkaufen und dadurch den Zinsschaden minimieren können.
Die Klagemöglichkeiten, vor allem mit Bezug auf das Investionsschutzabkommen, aber auch vor dem EGH (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte = Gericht des Europarates; nicht zu verwechseln mit EuGH = Europäischer Gerichtshof = EU-Gericht; beide mit Sitz in Straßburg) mit dem Bezug auf das Menschenrecht "Vermögen" halte ich durchaus nicht für völlig aussichtslos. Davon abgesehen bin ich mir auch nicht sicher, ob nicht sogar ein griechisches Gericht, mit Richtern, die selbst investiert waren oder jemanden kennen, der das war, ihrer Regierung ein Schnäppchen schlagen werden.
Am besten erscheint mir aber immer noch die Klagemöglichkeit vor einem Schiedsgericht, das übrigens seinen Sitz auch in den USA haben kann. Die sind dort ja Aufsässigkeit gegen Regierungsbeschlüsse und enorme Klagesummen gewöhnt. Ich denke aber die Crux dabei wird sein, daß man wohl nicht sehr lange abwarten kann. Auf jeden Fall wird man wohl bei seiner jeweiligen Depotbank gegen die Einbuchung der neuen Anleihen anstelle der alten, bzw. in meinem Fall des Rückzahlbetrages (hatte die März-Anleihe) protestieren müssen. Wer einfach nichts tut und abwartet dürfte nach den AGB-Banken mit Ablauf von 30 Tagen den entsprechenden Depotabschluß genehmigen und damit alle Rechte verlieren. Zumindest halte ich das nicht für ausgeschlossen. Ich habe das heute getan.
Nur meine private Meinung, kein Rat!!