Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
"Frau Sandy Möser, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am
18.12.2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%
überschritten hat und zu diesem Tag 50,56% (4.000.230 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 50,56% (4.000.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
WpHG zuzurechnen."
Quelle:http://www.ariva.de/news/stimmrechtsanteile-muehl-product-services-ag-i-i-5284664
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Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Frau Christel Hahn, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am
19.01.2015 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten
hat und zu diesem Tag 25,38% (2.008.170 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 25,28% (2.000.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
WpHG zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Mühl Product &
Service Aktiengesellschaft jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihr dabei
Stimmrechte zugerechnet:
- Sandy Möser
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Quelle:http://www.ariva.de/news/stimmrechtsanteile-muehl-product-services-ag-i-i-5284659