Vorermittlungsverfahren Solar Millennium AG
wegen unrichtige Darstellung gem. § 331 HGB
Nürnberg, den 10.01.2011 (!!!)
Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der Solar Millennium AG habe ICH gem. § 152 Abs. 2 StPO abgesehen. Der von Ihnen (also von mir) vorgetragene Sachverhalt RECHTFERTIGT MANGELS ZUREICHENDER TATSÄCHLICHER Anhaltspunkte nicht die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Zu den vorgetragenen Punkten hat sich die Solar Millennium AG geäußert und UNTER Vorage der gem. § 111 Abs. 2 Satz AktG beauftragten gutachterlichen Stellungnahme der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihre Konsolidierungspraxis erklärt. Anhaltspunkte für strafbares Verhalten haben sich danach nicht ergeben. Soweit "Vermutungen" über falsche Umsätze geäußert werden, handelt es sich um "SPEKULATIONEN" (erinnert ihr Euch an die Schweizer Briefkastenfirma Cross Capital AG??), die nicht zur Einleitung eines strafrechtlichen Erittlungsverfahrens führen KÖNNEN.
Anmerkung:
Wenn die Sachlage sich tatsächlich so darstellte, wie die Staatsanwaltschaft Nürnberg vermutete, WARUM täuschte die Solar Millennium AG dann die Anleger, der US - Konzern GENERAL ELECTRIC sei im Gj. 2005/2006 (!!!) mittelbar mit 80 % in das Andasol 3 Projekt eingestiegen? Diese bewusste Anlegertäuschung räumte die Solar Millennium AG erst mehr als 3 Jahre (im Januar 2010) nach dem behaupteten Einstieg von GE - und zwar erst nachdem diese Täuschung schwarz auf weiß in der Wirtschaftswoche dargelegt war UND bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg bereits eine Strafanzeige wegen Falschbilanzierung eingegangen war.
Irgendetwas ist bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth gründlich falsch gelaufen.
Ich denke, dass der S2M - Justizskandal nur dann nochals neu aufgerollt wird, wenn die Medien hierüber berichten. Sobald bekannt wird, dass Anleihegläubiger einen niedrigen einstelligen Prozentsatz ihres gezeichneten Kapitals zurückerhalten, wird man sich fragen: Wer trägt die Schuld für diese Miserse, oder hätte man die desolate Lage des S2M - Konzerns nicht früher erkennen können?