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Der Skandal um manipulierte Abgastests bei Volkswagen und der damit verbundene Kurseinbruch bei der Aktie von Volkswagen hat nun offenbar auch die Finanzaufsicht Bafin auf den Plan gerufen.
Wie eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstag bestätigte, prüft die Behörde mögliche Unregelmäßigkeiten rund um den Handel mit Volkswagen-Aktien.
Kurseinbruch der Aktie - Verdacht auf Insiderhandel?
Nachdem der Skandal um die Manipulation von Abgastests am vergangenen Wochenende bekannt geworden war, war die Aktie des DAX-Konzerns zum Wochenstart zweistellig eingebrochen. Als Volkswagen am Dienstag eine Gewinnwarnung lancierte und einräumte, es könnten statt der bislang im Raum stehenden 500.000 Fahrzeuge weltweit bis zu elf Millionen Wagen betroffen sein, rauschte die Aktie in der Spitze erneut mehr als 20 Prozent in die Tiefe. Angesichts der massiven Kursausschläge geht die Bafin nun offenbar dem Verdacht nach, dass es zu Insiderhandel gekommen sein könnte. Haben VW-Verantwortliche vor der Öffentlichkeit von den Unregelmäßigkeiten gewusst und sich möglicherweise in großem Stil von VW-Aktien getrennt, bevor Privatanleger ihre Anteilsscheine verkaufen konnten?
Das Ergebnis dieser Routineprüfung ist noch völlig offen, dürfte aber bei negativem Ausgang das angeschlagene Image des Unternehmens weiter verschlechtern.
Hat VW zu spät informiert?
In diesem Zusammenhang wird sich die Bafin auch anschauen, ob der DAX-Konzern seiner Mitteilungspflicht nachgekommen ist. Informationen, die kursrelevant sind, haben Unternehmen unverzüglich zu veröffentlichen. Tatsächlich soll Volkswagen bereits im Jahr 2014 darüber informiert worden sein, dass die kalifornische Umweltschutzbehörde Unregelmäßigkeiten bei Standardtests bei VW-Fahrzeugen festgestellt haben soll. VW habe daraufhin versprochen, in einer Rückrufaktion, die etwa 500.000 Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2014 betraf, die Software der Fahrzeuge so zu ändern, dass die vorgeschriebenen Abgaswerte eingehalten würden. Bei erneuten Tests im Jahr 2015 war dies noch immer nicht der Fall.
Anleger wurden allerdings erst im September 2015 darüber informiert, dass es Untersuchungen der US-Behörde bezüglich möglicher Manipulationen bei Abgaswerten gibt.
Anlegerklagen könnten VW Milliarden kosten
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Sollte sich bestätigen, dass Volkswagen seine Mitteilungspflicht verletzt hat, könnten auf den Konzern Anlegerklagen in Milliardenhöhe zukommen. VW-Aktionäre könnten in diesem Fall Verluste geltend machen, die ihnen im Zusammenhang mit der zu spät erfolgten Information der Öffentlichkeit entstanden sind.
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